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Ob Kulturzentrum oder Moschee – Stadtgesellschaft muss bei Neubau beteiligt werden

Ob Kulturzentrum oder Moschee – Stadtgesellschaft muss beteiligt werden

Optisch gehört das sehr markantes Gebäude im orientalischen Stil einer großen Moschee schon seit über 100 Jahren zum Dresdner Stadtbild. Mit gläserner Kuppel und dem Schornstein als Minarett ist die nach einer Tabakstadt im damaligen Osmanischen Reich benannte ehemalige Zigarettenfabrik Yenidze heute ein allgemein zugängliches Bürogebäude im Herzen von Dresden.

Tatsächliche Moscheen und deren Neubau werden in Deutschland eher argwöhnisch beobachtet - so auch in Dresden. Vorhaben, wie jetzt in der Johannstadt geplant, haben daher stets auch eine politische Dimension.

Der Bauausschuss hat nun in seiner Sitzung am 31.01.2024 über einen Antrag zum Bebauungsplan Nr. 3037, Dresden-Altstadt II Nr. 31 (Marschnerstraße/Canalettostraße) beraten. Im Mittelpunkt der Diskussion stand die Frage, ob an dieser Stelle städtische bzw. öffentliche Belange vorliegen und weiterzuverfolgen sind oder ob das Ansinnen der bestehenden religiösen Einrichtung um bauliche Erweiterung zu bescheiden ist.

Dazu Veit Böhm, Baupolitiker und umweltpolitischer Sprecher:
„Der im Antrag (für die Erstellung eines Bebauungsplanes) aufgezeigte Weg als Gemeinbedarfsfläche für Grünflächen oder Außenanlagen für die benachbarte Schule hat mangels angemeldeter Bedarfe der zuständigen Fachämter wenig Hoffnung auf Erfolg. Wir sehen den Antrag deshalb kritisch.“

Allerdings kann aufgrund der Exponiertheit des in Rede stehenden Bauvorhabens aus Sicht der CDU-Fraktion keine alleinige Entscheidung der Verwaltung erfolgen. Vielmehr sollten hier im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens alle Belange von Anliegern und Betroffenen angehört und abgewogen werden.

„Wenngleich es gestern zu keiner Beschlussfassung kam und der Antrag noch einmal zur Mitberatung in den Integrations- und Ausländerbeirat überwiesen wurde, wurde die Verwaltung auf Initiative der CDU beauftragt, im Falle eines zwischenzeitlich eingehenden Bauantrages unverzüglich den Stadtrat zu informieren. In diesem Fall soll die Verwaltung für ein mögliches Bauvorhaben ein entsprechendes B-Plan-Verfahren einleiten.“ so Veit Böhm weiter.

Mirko Göhler, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:
„Als CDU stehen wir klar und unmissverständlich zur grundgesetzlich verankerten Religionsfreiheit auf Basis der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Ein Verein allerdings, der seit 2016 vom Verfassungsschutz des Freistaates beobachtet wird und für den der Umfang der Berichterstattung im 2022er Verfassungsschutzbericht auf mehr als zwei Seiten deutlich angestiegen ist, steht diesem Grundrecht entgegen.

Ziele wie „… die Schaffung eines weltweit umfassenden islamischen Staates mit der Scharia als alleinige Rechtsgrundlage …“ sind mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Zudem ist völlig unklar, wie der Verein das geplante Vorhaben als eigenen Mitteln finanzieren will. Das Vorhaben sehen wir deshalb, auch und insbesondere aufgrund der handelnden Personen, sehr kritisch“.

Ob Kulturzentrum oder Moschee – die CDU-Fraktion fordert die Beteiligung und Mitbestimmung der Stadtgesellschaft. Dies kann keine reine Verwaltungsentscheidung sein.