Parkengebuehren 1

Keine weitere Erhöhung der Parkgebühren

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Die Forderung, das Parken in Dresden zu verteuern, gehört zu einem alljährlichen Ritual. Regelmäßig wird dann versprochen, mit den eventuellen Mehreinnahmen den ÖPNV mitzufinanzieren. Jetzt sollen, so die Vorstellung und Forderung des BUND Dresden, die Parkgebühren erneut angehoben und nach Größe des Fahrzeugs gestaffelt werden – ähnlich, wie es in Paris geplant ist. Der BUND fordert das sowohl für die stundenweisen Parkgebühren als auch für das Anwohnerparken. Begründet wird dies unter anderem damit, dass größere Autos ja auch mehr Fläche aus dem öffentlichen Raum in Anspruch nehmen.

Die CDU-Fraktion hat sich die Vorschläge genau angeschaut und die zukünftige Pariser Parkregelung auf ihre Relevanz und Vergleichbarkeit geprüft. Schließlich haben sich die Pariser Einwohner (genau genommen, ca. 4% der Wahlberechtigten) dafür ausgesprochen, dass zukünftig Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor und Hybridfahrzeuge mit einem Leergewicht über 1,6 Tonnen, sowie Elektrofahrzeuge über 2 Tonnen, eine dreifach erhöhte Parkgebühr zahlen sollen. Dies betrifft aber nur Auswärtige; Pariser Einwohner mit Einwohnerparkschein sind von der Regelung ausgenommen. Gleiches gilt für Handwerker und Pflegedienste. Über die Größe (Länge) der Fahrzeuge wurde in Paris nicht abgestimmt.

Dazu Veit Böhm, umwelt- und verkehrspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion:
„Es ist bereits fraglich, ob eine solche Regelung in Deutschland rechtlich überhaupt zulässig wäre. Unser, nun schon seit Jahren andauernder, Kampf um Parkerleichterungen für Pflegedienste und Handwerker in unserer Stadt, wird (v.a. seitens des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr - LASuV) regelmäßig mit dem Einwand zurückgewiesen, dass die StVO solche Ausnahmen nicht zulassen würde. Ebenso würden einer Ungleichbehandlung von Einwohnern und Besuchern hohe rechtliche Hürden entgegenstehen.

Auch dürften die konkreten umweltpolitischen oder klimatischen Effekte der Pariser Regelung, wenn überhaupt vorhanden, marginal sein. Vielmehr scheint es sich eher um Symbolpolitik zu handeln. Was wir aber gerade in Fragen von Klima- und Umweltschutz in Deutschland inzwischen mehr als genug haben, ist Symbolpolitik.“

So ziemlich gar nichts zu tun mit der Pariser Entscheidung, hat eine mögliche Staffelung der Parkgebühren nach Fahrzeuglänge. Diese sollte zwar rechtlich zulässig sein, allerdings stehen solchen Überlegungen eine Reihe praktischer Erwägungen entgegen.

So sind die erhofften Mehreinnahmen mehr als ungewiss, wie die Erfahrungen der letzten großen Parkgebührenerhöhung in Dresden gezeigt haben. So wurden zwar die Gebühren verdoppelt (Parkzone 1) bis fast verfünffacht (Äußere Neustadt), die Gesamteinnahmen verringerten sich gegenüber den Planwerten aber um fast ein Drittel. Dagegen würde der Mehraufwand für die Überwachungsbehörden drastisch ansteigen, da ja in jedem Einzelfall noch die Fahrzeuglänge gemessen werden müsste.

Dresden hat schon jetzt, außerhalb von Adventszeit und Striezelmarkt, erhebliche Probleme mit dem Handel in der Innenstadt. Leerstehende Einzelhandelsflächen, gestützt durch städtische Subventionen, Künstlern und Kreativen zur Verfügung zu stellen, sind ein verzweifelter Versuch, sich der Verödung der Innenstadt entgegenzustemmen. Höhere Parkgebühren würden dazu führen, dass noch weniger Menschen in die Innenstadt kommen. Nicht jeder kann und möchte ÖPNV nutzen - besonders in den Abend- und Nachstunden.

Am stärksten belastet würde durch eine solche Regelung der Wirtschaftsverkehr, einschließlich der Handwerker, da diese in der Regel auf größere Fahrzeuge angewiesen sind. Wie schon gezeigt, scheint es in Deutschland nicht möglich zu sein, dafür Ausnahmetatbestände zu schaffen.

Die CDU-Fraktion lehnt eine derartige Staffelung aus all diesen Gründen daher ab.