Aktuell liegt der durchschnittliche Gesamtaufwand pro Jahr und Asylbewerber in Dresden bei 15.300 Euro. Davon musste Dresden im vergangenen Jahr 5.167 Euro aus der Stadtkasse aufwenden. Das bedeutet eine Erhöhung der kommunalen Belastung um 131,5 Prozent in 10 Jahren. Dresden ist auch 2024 in der Pflicht ca. 2.200 Personen aufzunehmen. Allein dadurch ergibt sich ein Defizit von eben mal 11,3 Mio. Euro. Weil die Finanzierung von Bund und Land nicht ausreicht, aber auch, weil SPD, Linke, Grüne im Stadtrat an überdurchschnittlichen Standards festhalten.
Die CDU-Fraktion hat die von der Stadtverwaltung geforderten Mehrkosten im Asylbereich abgelehnt. Unser finanzpolitischer Sprecher Peter Joachim Krüger widersprach vehement dem Vorschlag von Sozialbürgermeisterin Kaufmann (Linke). Dennoch beschloss die linke Stadtratsseite aus SPD, Linken, Grünen und Dissidenten den Ausgabewahnsinn in Höhe von 82 Millionen Euro - natürlich wieder unterstützt durch die FDP.
Die Stadtverwaltung hat auch Monate nach der 2023er Haushaltssperre nicht verstanden, dass man mit den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln auskommen muss. Obendrein besitzt die linke Sozialbürgermeisterin auch noch die Dreistigkeit, den kompletten Mehrbedarf für 2024 einzufordern, während andere Geschäftsbereiche mit 80% der Haushaltsmittel auskommen müssen. Wobei wir nicht glauben, dass da im Laufe des Jahres nicht noch weitere Nachforderungen kommen.
Dass es so nicht weitergehen kann, drauf haben wir bereits im März 2023 hingewiesen. Die Kapazitäten sind erschöpft – nicht nur finanziell. Es fehlt an Plätzen und Personal. Die Bundesregierung muss endlich konsequent gegen die illegale Migration vorgehen. So kann es nicht weitergehen!
Gerade angesichts des Finanzdesasters der im Bund regierenden Ampel-Parteien ist zu befürchten, dass die Kommunen im Chaos und Streit der Ampel vergessen werden. Umso wichtiger ist es, ein klares Signal zu setzen, damit die Bundesregierung in der Asyl- und Flüchtlingspolitik umsteuert.
Auch Rot-Rot-Grün im Stadtrat muss endlich die Realität anerkennen. Das heißt: Dresden kann nicht einmal die Menschen unterbringen oder integrieren, die wir nach regulärem Verteilungsschlüssel aufnehmen müssten. Deshalb ist die Deklaration, die Dresden zum „Sicheren Hafen“ erklärt, um unbegrenzt Asylsuchende und Flüchtlinge aufzunehmen, aufzuheben. Dresden muss ein sicherer Ort für jedermann sein, aber eben kein Ankunftsort für alle. Wir wollen, dass auch Dresden erklärt: die Zahl der Asylbewerber ist zu reduzieren und die illegaler Migration ist mit den europäischen Partner zu verhindern.
Dabei bekennt sich die CDU-Fraktion ganz klar zum Grundrecht auf Asyl für politisch Verfolgte und zu den völkerrechtlichen Verpflichtungen gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention. Verfolgten zu helfen und ihnen Schutz zu gewähren, ist für uns eine Frage der humanitären Verantwortung, der Mitmenschlichkeit und der Nächstenliebe. Um dieser Verantwortung aber gerecht werden zu können, dürfen die Kapazitäten unserer Stadt nicht überlastet werden. Dies steht allerdings kurz bevor. Es fehlt dabei mehr als nur an Geld: Es mangelt an Wohnraum, Betreuungskapazitäten, Lehrkräften, Schulplätzen, sozialer Betreuung und behördlichen Kapazitäten. Die schiere Anzahl der zu uns kommenden Menschen macht eine erfolgreiche Integration unmöglich. In dieser Lage wird es darüber hinaus immer schwieriger, die kommunalen Leistungen des „Normalbetriebs“ zu erbringen.
Es ist unumgänglich, dass die Zahl der unserer Stadt zugewiesenen Migrationswilligen umgehend und deutlich reduziert wird, um denen helfen zu können, die unsere Hilfe dringend benötigen. Daher müssen diese Personen frühzeitig von denen unterschieden werden, die aus anderen Gründen einen dauerhaften Aufenthalt in unserem Land anstreben. Gleichzeitig sind die, die nicht bleibeberechtigt sind, zeitnah und konsequent aus unserem Land abzuschieben. Wir fordern die Bundesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, die Überforderung unserer staatlichen und gesellschaftlichen Leistungsfähigkeit – die in erster Linie diejenigen treffen würde, die am dringendsten auf staatlichen Schutz und Hilfe angewiesen sind – abzuwenden.
Dazu gehört auch, dass Anreize für Asylbewerber zu reduzieren und konsequente Maßnahmen gegen die illegale Migration umzusetzen sind. Dafür sollte z. B. die bisherige Praxis der Bargeldauszahlung im System des Asylbewerberleistungsgesetzes aufgehoben und schnellstmöglich eine bundesweit einheitliche Bezahlkarte eingeführt werden.