Polizei Behoerde 2

Regeln einhalten, Verstöße konsequent ahnden

CDU fordert mehr Präsenz des Gemeindlichen Vollzugsdienstes in Dresden

In Ballungszentren und großen Städten wie in Dresden ist es unumgänglich, dass sich die Einwohner einer Stadt an vorgegebene Regeln halten. Diese Regeln stellen sicher, dass ein friedliches, freies und sicheres Leben in einer Großstadt gewährleistet wird. Zur Durchsetzung dieser Regeln gibt es in
Dresden (wie auch in etlichen anderen Großstädten) den gemeindlichen Vollzugsdienst. Dieser sorgt dafür, dass die Regeln überwacht und eingehalten und Verstöße konsequent geahndet werden.

Nahezu täglich sind wir mit Problemen wie Lärmbelästigungen, Verschmutzungen oder Verstöße
gegen die Straßenverkehrsordnung konfrontiert. Um dem zu begegnen, setzen wir als CDU-Stadtratsfraktion uns schon seit langem für einen insbesondere auch personell gut aufgestellten gemeindlichen Vollzugsdienst ein.

Dazu führt unser Sprecher für Allg. Verwaltung, Ordnung und Sicherheit, Dr. Hans-Joachim Brauns, aus: „Wir haben bereits in den Haushaltsverhandlungen zum aktuellen Doppelhaushalt die Weichen dafür gestellt, dass dem gemeindlichen Vollzugsdienst mehr Personal und eine bessere Ausrüstung zur
Verfügung gestellt werden kann. Das muss endlich umgesetzt werden!“

Stadtrat Mirko Göhler sorgt sich als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr zunehmend um Verstöße
insbesondere im Bereich des ruhenden Verkehrs: „Aufgrund des hohen Parkdrucks in einigen Stadt-teilen registrieren wir immer mehr Verstöße. Das wird insbesondere dann zu einem Problem, wenn beispielsweise Rettungsdienste nicht mehr zu ihrem Einsatzort gelangen.“

Abschließend ergänzt Thomas Lehmann: „Vandalismus und Verunreinigungen sind Ärgernisse, die das Zusammenleben in einer Stadt empfindlich stören. Diese gilt es von Vornherein zu unterbinden bzw. zeitnah zu beseitigen.“

Auszug Haushaltsbegleitbeschluss V1710/22

Ausrüstung gemeindlicher Vollzugsdienst
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Ausrüstung des Gemeindlichen Vollzugsdienstes im Jahr 2023 Mittel in Höhe von 213.000 Euro und für das Jahr 2024 in Höhe von 185.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Diese sollen maßgeblich für die Modernisierung der Funktechnik, für die Ausbildung von Diensthunden und für die Erneuerung bzw. Neuanschaffung von Schutzausrüstungen verwendet werden.

Personalzulage Besondere Einsatzgruppe
Für den Gemeindlichen Vollzugsdienst werden jährlich 200.000 Euro zur Ermöglichung der personellen Verstärkung sowie für die Zahlung einer angemessenen Zulage für die Mitarbeiter der Besonderen Einsatzgruppe zur Verfügung gestellt.