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Krüger: Kein Haushaltsdefizit durch Mehrbedarf schaffen

Die Unterbringung von Menschen im Kontext von Flucht und Asyl gehört zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben der Landeshauptstadt Dresden. In den vergangenen Jahren ist ein deutlicher Anstieg der zugewiesenen und durch die Landeshauptstadt Dresden unterzubringenden Personen zu verzeichnen.

Eine linke Mehrheit des Stadtrates, unterstützt durch die FDP-Fraktion, hat nun der Beschlussvorlage der Stadtverwaltung mit dem zum Stand 1. August 2023 ermittelten voraussichtlichen Mehrbedarf für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie für die Unterbringung und Verpflegung geflüchteter Menschen für das Jahr 2023 in Höhe von rund 42 Mio. Euro durch den Stadtrat beschlossen.

Die damit seitens der Landeshauptstadt Dresden bereitzustellenden kommunalen Eigenmittel betragen voraussichtlich ca. 22,6 Mio. Euro und werden aktuell nur in Höhe von rund 18 Mio. Euro aus dem Haushalt der Landeshauptstadt gedeckt.

Die CDU-Fraktion im Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden stellte im Vorfeld einen Änderungsantrag, um eine weitere Kostenexplosion zu verhindern.

2023 09 07 Srs Peter Krueger

Dazu erklärt unser finanzpolitischer Sprecher Peter Krüger:
„Die im Rahmen der Unterbringungsleistungen auflaufenden Kosten müssen so gering wie möglich ausfallen. Insbesondere das Defizit zwischen den real anfallenden Kosten und der Kostenübernahme für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist bis zum 31.12.2023 zu beseitigen.

Alle noch zu planenden Gemeinschaftsunterkünfte sind ausschließlich nach dem kostengünstigsten Ansatz auf Basis der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Mindestempfehlungen zu Art, Größe und Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften (VwV Unterbringung) zu errichten. Darüber hinaus gehenden Standards, gleich ob baulich oder in Fragen der Ausstattung, sind mit Blick auf die bestehende Haushaltssperre nach unserer Auffassung nicht mehr zu vermitteln.“

Die CDU-Fraktion hat bereits im Vorfeld der Debatte zurecht auf kostengünstigere Unterbringungsvarianten gedrängt. Dem CDU-Änderungsantrag vom 9.5.2023, der eine Unterbringung in geeigneten Zelten oder Leichtbauhallen vorschlug, wollte eine Mehrheit aus den Reihen des Stadtrates nicht folgen. Die hohen Kosten im Bereich Soziales und Asyl haben nun zur Haushaltssperre geführt. Die Kosten müssen dauerhaft runter!

Mit unserem Änderungsantrag wollten wir die Stadt wieder auf den Weg ihrer finanziellen Handlungsfähigkeit bringen. Dies hat eine Stadtratsmehrheit von SPD, Grünen, Linken und Dissidenten verhindert und die Stadt so finanziell auf einen ungewissen Pfad geführt.

Die CDU-Fraktion fordert auch weiterhin, die Standards der Unterbringung auf die Empfehlungen des
Freistaats Sachsen abzusenken. Dresden muss endlich mit Augenmaß und zum Wohle der Stadt neue Lösungen zu finden.