Die Unterbringung von Menschen im Kontext von Flucht und Asyl gehört zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben der Landeshauptstadt Dresden. In den vergangenen Jahren ist ein deutlicher Anstieg der zugewiesenen und durch die Landeshauptstadt Dresden unterzubringenden Personen zu verzeichnen.
Eine linke Mehrheit des Stadtrates, unterstützt durch die FDP-Fraktion, hat nun der Beschlussvorlage der Stadtverwaltung mit dem zum Stand 1. August 2023 ermittelten voraussichtlichen
Mehrbedarf für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
sowie für die Unterbringung und Verpflegung geflüchteter Menschen für
das Jahr 2023 in Höhe von rund 42 Mio. Euro durch den Stadtrat beschlossen.
Die damit seitens der Landeshauptstadt Dresden bereitzustellenden kommunalen Eigenmittel betragen voraussichtlich ca. 22,6 Mio. Euro und werden aktuell nur in Höhe von rund 18 Mio. Euro aus dem Haushalt der Landeshauptstadt gedeckt.
Die CDU-Fraktion im Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden stellte im Vorfeld einen Änderungsantrag, um eine weitere Kostenexplosion zu verhindern.