Filmnaechte Cpetra Nikolov

Filmnächte am Elbufer - Neuausschreibung sofort stoppen!

Nach dem Willen der FDP, AFD, Teilen der Bürgerfraktion und den linken Parteien ist das Ende der Filmnächte im Sommer 2025 besiegelt. Für die Zeit danach sucht die Stadt Dresden per Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession einen Veranstalter für Filmveranstaltungen und Konzerte an der Elbe.

Wie kam es dazu?

Auf Antrag der CDU-Fraktion entschied der Stadtrat im Jahr 2018 die Filmnächte am Elbufer durch zusätzliche Veranstaltungstage zu verlängern. Unser Ziel war die Erweiterung des kulturellen Angebots sowie die langfristige Sicherung der Filmnächte am Elbufer für Dresden.

Zum Beginn des Jahres 2023 legte der Oberbürgermeister dem Stadtrat dazu eine Vorlage vor. Auftragsgemäß wird den Veranstaltern die Verlängerung der Filmnächte um 7 Tage ermöglicht und die bestehende Nutzungsvereinbarung für das Königsufer ergänzt.

Gleichzeitig schlug der Oberbürgermeister entgegen unserer Beauftragung die Beendigung der Zusammenarbeit mit den Filmnächten am Elbufer für Ende 2025 und die Vorbereitung und Durchführung einer Konzessionsvergabe für Kino- und Konzertveranstaltungen am Königsufer ab dem Jahr 2026 vor.

Wie ist der Status quo?

Die Stadt Dresden überlässt die Flächen am Elbufer seit 2002 gegen Nutzungsentgelt dem Veranstalter auf Basis einer Nutzungsvereinbarung, die 2012 und 2021 fortgeschrieben wurde. Außerdem existiert eine Ergänzungsvereinbarung aus 2008 zur Instandsetzung der Treppenanlage. Ferner wurde der Veranstalter verpflichtet zwei Fundamente für die Bildwand und 36 Fundamente für das Membrandach zu errichten und zu pflegen und zu entfernen. Die Nutzungsvereinbarung ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist erstmals zum 31.12.2025 kündbar.

Ist die Neuverpachtung möglich?

Die Neuverpachtung der Flächen wäre dann denkbar, wenn es große Unzufriedenheit in der Zusammenarbeit mit den Veranstaltern gäbe oder die Filmnächte am Elbufer negative Wirkungen auf das Image der Stadt entfalten. Das ganze Gegenteil ist aber der Fall: Es besteht eine erfolgreiche Vermietung für ein großartiges Format und die Filmnächte am Elbufer zahlen stark auf die Marke Dresden ein. Eine schlüssige Begründung für die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession ist uns die Stadtverwaltung bis heute schuldig geblieben.

Wie steht die CDU-Fraktion zu den Filmnächten am Elbufer?

Die CDU-Fraktion lehnte als einzige Fraktion die Ausschreibung der Veranstaltungsfläche geschlossen ab und wir sehen auch keine Gründe dafür. Bei der Verpachtung von Flächen besteht keine vergaberechtliche Pflicht zur Ausschreibung, da es sich nicht um einen öffentlichen Auftrag gem. § 103 Abs. 1 GWB handelt, ebenso besteht kein Beschaffungszweck, kein Liefer-, Bau-, Dienstleistungsauftrag oder eine Konzession.

Umgang mit Veranstaltern

Wir finden das Vorgehen auch ordnungspolitisch grundlegend bedenklich: Es kann nicht sein, dass ein privater Veranstalter ein Veranstaltungskonzept und ein erfolgreiches Geschäftsmodell auf eigene Kosten und eigene Risiken mit viel Herzblut entwickelt, über 30 Jahre erfolgreich etabliert und es der Staat (in diesem Fall die Stadt Dresden) dann übernimmt.

Wie weiter?

Ende September 2023 kündigte die Stadtverwaltung überraschend die Verschiebung der Ausschreibung um ein Jahr an, da die Erstellung der Vergabeunterlagen mehr Zeit benötige. Noch in diesem Jahr soll deshalb den Stadtrat eine Beschlussvorlage des Oberbürgermeisters zur Verpachtung der Veranstaltungsfläche und zur Durchführung der Filmnächte am Elbufer im Jahr 2026 erreichen.

Die Filmnächte am Elbufer werden erneut Thema im Stadtrat. Die CDU-Fraktion wird die Rücknahme des Stadtratsbeschlusses zur Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession beantragen!

Wir bleiben dabei: Es gibt juristisch keinen Zwang für eine Ausschreibung. Wir wollen die Filmnächte am Elbufer für Dresden langfristig sichern!