Ahnert Krueger Grundsteuer

Ahnert / Krüger: Grundsteuerreform darf nicht zum Füllen der Stadtkasse genutzt werden

Heike Ahnert Klein

CDU-Fraktion will Aufkommensneutralität der Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer festlegen

Die Umsetzung der Grundsteuerreform durch die Finanzverwaltung und die Kommunen bis zum 01.01.2025 ist vom Bundesverfassungsgericht vorgegeben. Es hatte 2018 festgestellt, dass die Vorschriften für die Einheitswerte zur Berechnung der Grundsteuer verfassungswidrig sind.

Für gut zwei Drittel der Fälle liegt bereits der neue Grundsteuermessbetrag vor. Das geht aus der Antwort auf eine schriftliche Anfrage der CDU-Fraktionsvorsitzenden, Heike Ahnert, hervor.

"Die Bescheide sorgen bei Grundstückseigentümern aufgrund der Erhöhung der Grundsteuermessbeträge von durchschnittlich 75 Prozent für große Verunsicherung. Wir wollen frühzeitig das klare Signal setzen, dass das Versprechen der Politik gilt und die Grundsteuerreform nicht zum Füllen der Stadtkasse genutzt wird. Darauf sollen sich die Dresdnerinnen und Dresdner verlassen können. Im Schatten der Reform darf das Wohnen nicht noch teurer werden, um politische Wünsche zu erfüllen", begründet Ahnert den Antrag der CDU-Stadtratsfraktion. Mit Verweis auf die Antwort der Stadtverwaltung sagt Ahnert: "Der Hebesatz der seit 2005 bei 635 Prozent liegt, muss sehr deutlich gesenkt werden."

Peter Krueger Klein Web

Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion Peter Krüger warnt vor einem Griff in die Taschen der Dresdner:
"Gerade angesichts der angespannten Haushaltslage und der in allen Bereichen steigenden Kosten soll sich der Stadtrat dazu bekennen, die Grundstückseigentümer und Mieter nicht zusätzlich zu belasten.

Die jeweilige Grundsteuerzahlung ergibt sich aus dem von der Finanzverwaltung festgelegten Steuermessbetrag und dem kommunalen Hebesatz. Bei vorgegebenen Grundsteuermessbeträgen ist also der kommunale Hebesatz die variable Größe, um die Aufkommensneutralität zu gewährleisten.“

Auch wenn der Hebesatz ab dem 01.01.2025 zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht verbindlich festgelegt werden kann, weil die dafür erforderlichen Daten noch nicht abschließend vorliegen, müssen die Bürgerinnen und Bürger über Intention und Verfahren zur künftigen Hebesatzfestsetzung frühzeitig informiert werden.

Deshalb muss sich der Stadtrat klar zum Ziel der Aufkommensneutralität der Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer bekennen. Wir wollen mit unserer Initiative den Oberbürgermeister zugleich auffordern, im Entwurf des Doppelhaushalts 2025/26 die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer gegenüber dem Haushaltsjahr 2024 in unveränderter Höhe vorzusehen und die Hebesätze für die Grundsteuer entsprechend anzupassen."


Außerdem wird der Oberbürgermeister bereits bis zum 30.11.2023 beauftragt, dem Stadtrat (vorläufige) Erkenntnisse aus der Gesamtheit der bis dahin vorliegenden Grundsteuermessbeträge mitzuteilen.

Hintergrund:
Mit der Grundsteuerreform soll eine höhere Steuergerechtigkeit verwirklicht werden. Die Grundsteuer wird auf Basis der Einheitswerte ermittelt. Diese wurden in den alten Bundesländern 1964 festgelegt, in den neuen Bundesländern verwenden die Finanzämter noch Daten von 1935. Die Neubewertung der Grundstücke führt dazu, dass die von Grundeigentümern individuell zu zahlende Grundsteuer von der bisherigen Höhe abweichen kann. Es ist also unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten unvermeidlich, dass ein Teil der Grundstückseigentümer künftig höher belastet wird, als gegenwärtig, ein anderer Teil hingegen weniger Grundsteuer zahlen muss.