
CDU-Fraktion will Aufkommensneutralität der Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer festlegen
Die Umsetzung der Grundsteuerreform durch die Finanzverwaltung und die Kommunen bis zum 01.01.2025 ist vom Bundesverfassungsgericht vorgegeben. Es hatte 2018 festgestellt, dass die Vorschriften für die Einheitswerte zur Berechnung der Grundsteuer verfassungswidrig sind.
Für gut zwei Drittel der Fälle liegt bereits der neue Grundsteuermessbetrag vor. Das geht aus der Antwort auf eine schriftliche Anfrage der CDU-Fraktionsvorsitzenden, Heike Ahnert, hervor.
"Die Bescheide sorgen bei Grundstückseigentümern aufgrund der Erhöhung der Grundsteuermessbeträge von durchschnittlich 75 Prozent für große Verunsicherung. Wir wollen frühzeitig das klare Signal setzen, dass das Versprechen der Politik gilt und die Grundsteuerreform nicht zum Füllen der Stadtkasse genutzt wird. Darauf sollen sich die Dresdnerinnen und Dresdner verlassen können. Im Schatten der Reform darf das Wohnen nicht noch teurer werden, um politische Wünsche zu erfüllen", begründet Ahnert den Antrag der CDU-Stadtratsfraktion. Mit Verweis auf die Antwort der Stadtverwaltung sagt Ahnert: "Der Hebesatz der seit 2005 bei 635 Prozent liegt, muss sehr deutlich gesenkt werden."