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Kaden: Änderung bei der Bettensteuer beschlossen

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Änderung bei der Bettensteuer beschlossen - Auszubildende werden zukünftig entlastet


Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 6. Juli 2023 Änderungen an der Bettensteuer beschlossen und damit den Beschluss vom 24.11.2022 korrigiert. Damals wurde die Pflicht zur Bettensteuer auf berufs- und ausbildungsbedingte Beherbergungen erweitert. In Folge wurden seither auch bei berufs- und ausbildungsbedingte Beherbergungen in Hotels, Gasthöfen,
Pensionen, Ferienunterkünften und ähnlichen Beherbergungsstätten sowie Campingplätzen sechs Prozent des Übernachtungspreises inklusive Umsatzsteuer fällig.

Im Rahmen der dualen beruflichen Ausbildung absolvieren auswärtige Auszubildende häufig berufspraktische oder berufsschulische Ausbildungsphasen in Dresden, für die sie wochenweise oder über einzelne mehrwöchige Zeiträume in Dresden Quartier nehmen müssen. Es werden entsprechende Unterkünfte sowohl von privaten Anbietern als auch von Ausbildungseinrichtungen oder Kammern (z. B. im Gästehaus der Handwerkskammer) angeboten. Derartige Beherbergungen sollen für Kinder und Jugendliche im Sinne von § 4 Nr. 23 Satz 3 des Umsatzsteuergesetzes ("Personen, die noch nicht 27 Jahre alt sind") von der Bettensteuer befreit werden.

Aufgrund des Drucks der Kammern hat die Stadtverwaltung nun eingelenkt, und der Stadtrat konnte die Entscheidung vom letzten Jahr korrigieren. Die CDU-Fraktion hat die Steuerbefreiung unterstützt.

Trotz dieser Korrektur bleibt unsere Kritik an der Bettensteuer bestehen. Die Gäste werden pro Übernachtung zur Kasse gebeten, ohne eine konkrete und messbare Gegenleistung zu erhalten. Gleichzeitig werden die Übernachtungsbetriebe zur Zahlstelle gemacht, und der damit verbundene bürokratische Aufwand wird nicht von der Stadt Dresden vergütet.