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Zusätzlich 5 Mio. EUR Corona-Hilfe für Kleinstunternehmen, Selbstständige und Freiberufler

Der Finanzausschuss hat am Montag, dem 06.04.2020, die Soforthilfe für Kleinstunternehmen, hauptberuflich Selbstständige und Freiberufler um weitere 5 Mio. EUR aufgestockt. Auf Beschluss des Stadtrates am 26.03.2020 wird die Soforthilfe ausgezahlt. Die Nachfrage war enorm.

„Der Finanzrahmen war nach wenigen Tagen ausgeschöpft. Jetzt legen wir nach“, sagt Steffen Kaden, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion.

Die Förderung ist branchenoffen angelegt und für betriebliche Zwecke einzusetzen. Sie richtet sich an Kleinstunternehmen (KU im Sinne der EU-Vorschriften).

Ziel ist eine wenig bürokratische, sofort wirkende Unterstützung für Fördermittelempfänger mit Sitz in Dresden. Die Soforthilfe beträgt je berechtigtem Zuwendungsempfänger 1.000,- Euro.

Wie läuft das Verfahren? Die Förderung erfolgt auf Antrag mit dem Nachweis der Betroffenheit beim Amt für Wirtschaftsförderung.

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Steffen Kaden