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Schrittweise Rückkehr in den sportlichen Alltag

Nach der Ankündigung von Sachsens Innenminister Roland Wöller zur Unterstützung von Sportvereinen in der Coronakrise, fordert die sportpolitische Sprecherin unserer Fraktion, Anke Wagner, ein Konzept zur schrittweisen und individualisierten Rückkehr in das sportliche Vereinsleben und zur Wieder-Inbetriebnahme von Sportstätten.

„Aktuell ist eine zeitnahe und vollständige Rückkehr in ein normales Leben in unseren Sport-vereinen und auf unseren Sportstätten nicht abzusehen. Sport ist aber für viele Menschen ein wichtiger Bestandteil, um ein positives Lebensgefühl zu entwickeln. Fehlende Möglichkeiten zur sportlichen Betätigung können negative gesundheitliche und psychische Folgewirkungen nach sich ziehen. Der in den letzten Wochen praktizierte Pauschalverzicht auf sportliche Betätigung in Vereinen bzw. auf oder in Sportanlagen war und ist richtig. Er darf aber nicht auf unbestimmte Zeit fortgeschrieben werden. Vereine, Bewegungsbegeisterte aber auch private Sportstättenbetreiber brauchen dringend klare Perspektiven, wie ein sukzes-siver und stufenweiser Weg zurück zu mehr Normalität im sportlichen Leben aussehen kann. Wir wollen, dass man „Sport frei“ bald wieder befreit sagen kann.

Deshalb regt die CDU-Stadtratsfraktion die umgehende Entwicklung eines entsprechenden Gesamtkonzepts unter individueller Berücksichtigung der verschiedenen Sportarten, Vereins- und Betreiberstrukturen und Sportstätten an. Die Anforderungen und Bedingungen im Indoorsport sind dabei andere als im Outdoorbereich, Teamsportarten zu differenzieren von Einzelbetätigung und Sport mit intensivem Körperkontakt ist anders als kontaktlose Aktivitäten. Handball oder Eishockey sind eben nicht vergleichbar mit Outdooraktivitäten wie Golf, Reiten, Wasserski oder mit Individualsportarten wie Leichtathletik, Fechten oder Kanu.

Grundlage für die Entwicklung eines solchen Gesamtkonzepts unter Berücksichtigung sport-artspezifischer Besonderheiten müssen allgemeine und idealerweise landeseinheitliche Leitlinien zur Einhaltung der Abstands- und Hygienegebote im Sport sein. Mit den jeweiligen Landesverbänden, dem Landessportbund und den Stadt- und Kreissportbünden stehen jeweils kompetente Partner zur Seite, welche die Konzeptentwicklung unterstützen können.

Denkbare Rahmenvorgaben sind aus unserer Sicht beispielsweise eine Begrenzung der Teilnehmerzahl für Trainingsgruppen, gestaffelte bzw. rotierende Trainingszeiten, Reduzierung des Trainingsprogramms auf körperkontaktlose Übungen oder, wo möglich, die Verlagerung von Indoor-Trainingseinheiten nach draußen. Ebenso sollte die Schließung von Umkleidekabinen oder ein Einlassmanagement in Sportstätten Berücksichtigung finden. Der Sportverein bzw. der private oder kommunale Sportstättenbetreiber muss die Einhaltung von Mindestabstände, Social-Distance-Geboten und Hygienestandards gewährleisten können.
Es gilt, einen verlässlichen Rahmen zu schaffen, der sportliche Aktivitäten ermöglicht, aber zugleich die Gefahr der Verbreitung von Coronainfektionen minimiert. Uns geht es um die Entwicklung eines verantwortungsvollen stufenweisen Mittelwegs zwischen sportlichem Pauschalverzicht, nicht ratsamen sportlichem Pauschal-Kaltstart und Einhaltung des Hygieneschutzgesetzes. Denn wir sind sicher: Anhand klarer Vorgaben unter welchen Bedingungen ein Trainingsbetrieb bzw. ein Vereinsleben wieder möglich ist, werden Sport-vereine, Fachverbände oder Sportstättenbetreiber kreative, verantwortungsvolle und praktikable Ideen entwickeln, um ihren Vereins- bzw. Bestimmungszweck auch unter schwierigen Umständen wiederaufzunehmen."

Das komplette Grundsatzpapier finden Sie hier.

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