Stellungnahme zur Petition: „Aufruf zum Stop des 5G-Mobilfunknetz-Ausbaus in Dresden“
Der neue 5G-Mobilfunk ist noch nicht verfügbar. Die Reaktionen unter Bürgern auf den neuen, schnellen Standard schwanken zwischen Hoffnung auf bessere Netz-Versorgung und der Furcht vor elektromagnetischer Beeinflussung durch Handys und Masten und daraus möglicherweise resultierenden Gesundheitsrisiken.
Das Bundesamt für Strahlenschutz als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit geht nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand nicht von negativen gesundheitlichen Auswirkungen vom neue 5G-Mobilfunk aus, sieht aber auch noch offene Fragen.
Viele Erkenntnisse zu früheren Mobilfunkgenerationen seien auf 5G übertragbar. Zu dieser Erkenntnis kommt das Deutsche Mobilfunkforschungsprogramm (DMF). Innerhalb der gültigen Grenzwerte für Mobilfunksendeanlagen und bei Einhaltung der im Rahmen der Produktsicherheit an Mobiltelefone gestellten Anforderungen gibt es demnach keine bestätigten Belege für eine schädigende Wirkung des Mobilfunks.
Im späteren weiteren Ausbau von 5G sind auch höhere Frequenzbänder im Milli- oder Zentimeterwellenbereich vorgesehen. Für diesen Bereich liegen bisher nur wenige Untersuchungsergebnisse vor. Das Bundesamt für Strahlenschutz sieht hier noch Forschungsbedarf.
Die CDU-Fraktion befürwortet die Einführung des 5G-Mobilfunks. Gleichzeitig nehmen wir die Sorgen der Bürger ernst und verfolgen die technische Entwicklung bei 5G und die Erkenntnisse der Forschung zu Gesundheitsrisiken weiter.
Die Informationen des Bundesamts für Strahlenschutz haben wir der öffentlich zugänglichen Internetseite https://www.bfs.de/DE/themen/emf/kompetenzzentrum/mobilfunk/basiswissen/5ge/5g_node.html entnommen.