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Gebührenbefreiung für Sondernutzungen für Gastronomen und Ladengeschäfte beschlossen

Nachdem wir die Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen, Selbstständige und Freiberufler i.H.v. 10 Mio. EUR auf den Weg gebracht haben, folgt jetzt eine Erleichterung für Gastronomiebetriebe und Ladengeschäfte.

Wir haben am 24.04.2020 im Stadtrat beschlossen, dass diese Unternehmen bis 31.12.2020 von der Zahlung der Sondernutzungsgebühren befreit sind. Bereits gezahlte Sondernutzungsgebühren sind den Unternehmen auf Antrag zurückzuerstatten. Sondernutzungsgebühren fallen bspw. bei Gastronomiebetrieben und Ladeninhabern an, wenn sie Tische, Stühle und Warenauslagen im öffentlichen Straßenraum aufstellen.

Aufgrund der neuen Abstandregelungen zwischen den Gästen werden Restaurants weniger Tische und Stühle auf den bisher genutzten Flächen aufstellen können. Deshalb hat die CDU-Fraktion in der Stadtratssitzung beantragt, dass Erweiterungen der Sondernutzungsflächen, wenn möglich, kurzfristig zu genehmigen sind. Unser Anliegen erhielt im Stadtrat eine breite Mehrheit und große Unterstützung.

Die SPD-Fraktion versuchte mit einem Antrag die Befreiung von der Sondernutzungsgebühr lediglich bis 31.7. zu gestatten und dann möglicherweise neu nachzudenken. Das haben wir gemeinsam mit anderen Fraktionen mehrheitlich abgelehnt. Die Unternehmen brauchen jetzt Klarheit!

Wichtig: Die Sondernutzungsgebühren entfallen für Unternehmen, die durch die Allgemeinverfügung vom 22. März 2020 betroffen sind. Also Gastronomiebetriebe und Ladengeschäfte, die schließen mussten. Die Gebührenbefreiung gilt nicht für den Lebensmitteleinzelhandel und Getränkemärkte, weil sie nicht von einer Schließung betroffen sind.

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Steffen Kaden