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Veit Böhm: Mit uns kein "Gebührenhammer"

Der vorgelegte Entwurf für die Erhöhung der Parkgebühren geht uns deutlich zu weit. Neben der unverhältnismäßigen Steigerung von teilweise mehr als 100 Prozent ist insbesondere der Wegfall von Tagestarifen in der Innenstadt (Zone 1) mit uns nicht machbar. Darunter würden zum einen die Dresdner und ihre Gäste leiden, zum anderen wären dies massive Belastungen insbesondere für Berufspendler, Handwerker, Pflegedienste sowie Handel und Gastronomie. Die drastische Erhöhung der Parkgebühren erweckt zudem den Eindruck, dass der bereits umfangreich erfolgte und auch weiter geplante Rückbau von Parkplätzen insbesondere im Innenstadtbereich dadurch im städtischen Haushalt kompensiert werden soll.

Unser Vorschlag sieht dagegen eine moderate Erhöhung der Parkgebühren vor, welche zum einen die Preisanpassungen im ÖPNV in den Blick nimmt, der schwierigen Haushaltsituation unserer Stadt Rechnung trägt, aber nicht zu einer Überforderung der hier lebenden und arbeitenden Menschen führt. In Anlehnung an die Preisstruktur der DVB sowie den durchschnittlichen Parkgebühren von privaten Parkhäusern und -plätzen schlagen wir vor, dass zukünftig Parkgebühren werktags in der Zone 1 von 2,10 €/h und in Zone 2 und 3 von 1 €/h erhoben werden sollen. Sonntags schlagen wir für die Zone 1 Gebühren von 1,50 €/h vor, in Zone 2 und 3 sollen sonntags keine Parkgebühren anfallen. Zudem soll es in Anlehnung an entsprechende Tagestarife in Parkhäusern und das Familienticket der Dresdner Verkehrsbetriebe weiterhin Tagestarife werktags in Zone 1 von 10,50 € und Zone 2 und 3 von 4,50 € sowie sonntags in Zone 1 von 4,50 € geben.

Entgegen des OB-Vorschlags halten wir es nicht für sinnvoll, ausschließlich für Elektrofahrzeuge Parkermäßigungen anzubieten. Wir wollen technologieoffen alle alternativen Antriebstechnologien unterstützen und deshalb auch beispielsweise für Hybrid- oder Wasserstoffantriebe solche Ermäßigungen ermöglichen.

Das stationsgebundene Carsharing möchten wir im Hinblick auf Verkehrsverringerung fördern, weshalb auf speziell eingerichteten Parkplätzen für diese Fahrzeuge keine Gebühren anfallen sollen. Forderung nach Gebührenbefreiung oder Jahrespauschalen für sogenannte freefloating Carsharing-Fahrzeuge weisen wir zurück. Erfahrungen in anderen Städten haben gezeigt, dass diese Art des Carsharings eher zu mehr Verkehr und weniger Nutzung des ÖPNV in den Innenstädten führt

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Veit Böhm