CDU-Fraktion will Hebesatz anpassen und Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer einfrieren.
Direkt oder über die Miete umgelegt wirkt ab 01.01.2025 die neue Grundsteuer. Grund für die Neuregelung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Demnach müssen die Einheitswerte durch neue Bemessungsgrundlagen ersetzt werden. Seit die Grundstücke 1964 in den alten bzw. 1935 auf dem Gebiet der neuen Bundesländer erfasst wurden, haben sich die Städte und Wohnlagen sehr verändert. Die Neubewertung der Grundstücke soll die Steuergerechtigkeit erhöhen. Das führt zwangsläufig dazu, dass die individuell zu zahlende Grundsteuer von der bisherigen Höhe nach oben oder unten abweichen kann.
Um die Auswirkungen auf die Dresdnerinnen und Dresdner besser einschätzen zu können, hat die CDU-Fraktion um Auskunft gebeten. Aus der Antwort auf unsere Anfrage geht hervor, dass in gut zwei Drittel der Fälle bereits der neue Grundsteuermessbetrag vorliegt. Die Bescheide weisen durchschnittlich 75 Prozent höhere Messwerte aus – das sorgt für große Verunsicherung.
Die Reform darf aber nicht zum Füllen der Stadtkasse genutzt werden! Darauf sollen sich die Dresdnerinnen und Dresdner verlassen können. Das Wohnen darf nicht noch teurer werden, um politische Wünsche zu erfüllen. Der Hebesatz, der für Dresden seit 2005 bei 635 Prozent liegt, muss sehr deutlich gesenkt werden.
Die CDU-Fraktion hat deshalb einen Antrag eingebracht, der die Aufkommensneutralität der Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer festschreibt. Das heißt, die Gesamteinnahmen 2025/26 sollen gegenüber dem Haushaltsjahr 2024 in unveränderter Höhe vorgesehen werden. Dazu muss sich der Stadtrat bekennen.
Die angespannte Haushaltslage und die in allen Bereichen steigenden Kosten dürfen einen Griff in die Taschen der Dresdner nicht begründen. Die CDU wird dafür kämpfen, dass die Grundstückseigentümer und Mieter nicht zusätzlich belastet werden.
Dafür muss der Hebesatz angepasst werden. Denn die jeweilige Grundsteuerzahlung ergibt sich aus dem von der Finanzverwaltung festgelegten Steuermessbetrag und dem kommunalen Hebesatz. Letzterer ist dabei die variable Größe, um die Aufkommensneutralität zu gewährleisten. Ohne Änderung würden die Menschen und Unternehmen insgesamt zugunsten der Stadtkasse belastet.
Die Höhe des Hebesatzes ab dem 01.01.2025 kann derzeit noch nicht verbindlich festgelegt werden, weil die dafür erforderlichen Daten noch nicht abschließend vorliegen. Aber die Bürgerinnen und Bürger sollen über das Verfahren frühzeitig informiert werden. Dafür wollen wir den Oberbürgermeister beauftragen, bereits zum Jahresende (vorläufige) Erkenntnisse aus der Gesamtheit der bis dahin vorliegenden Grundsteuermessbeträge mitzuteilen.