TOP 11 + 12 Teilschulnetzplan Förderschulen und Einrichtung einer neuen Außenstelle
Wir diskutierten über die Änderung des Teilschulnetzplans im Bereich Förderschulen und hier insbesondere über die Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Es geht nicht darum, Inklusion grundsätzlich in Frage zu stellen, es geht darum, den Kindern und Jugendlichen, die schwerwiegend in ihrer Sprache, in ihrem Denken und in ihrem Handeln eingeschränkt sind, jetzt und hier die bestmöglichsten Bedingungen für ihre Entwicklung zu bieten.
Vielfach treten bei diesen Schülerinnen und Schülern auch noch zusätzliche körperliche, psychische und soziale Beeinträchtigungen auf. Die Zuweisung zu einer Förderschule ist keine Entscheidung Pima Daum. Sie erfolgt auf Grundlage eines aufwendigen Diagnoseverfahrens immer in enger Abstimmung mit den Eltern. Diese Kinder haben einen primär sonderpädagogischen Förderbedarf, der in erster Linie auf praktische Lebensbewältigung und gesellschaftliche Teilhabe ausgerichtet ist, nicht auf Bruchrechnung oder Schönschrift.
Dazu Matthias Dietze, bildungspolitischer Sprecher: "Unser Ziel ist es, Sie zu größtmöglichen Selbstständigkeit zu führen. Und genau dafür haben wir in Dresden gut vorbereitete Förderschulen. Mit kleinen Klassen, mit spezialisierter Ausbildung des Personals und mit pädagogischen Konzepten, die auf Alltags-, Selbstversorgung und Teilhabe ausgerichtet sind.
Da ist ein sprunghafter Anstieg, auf den wir reagieren müssen. Allein in diesem Schuljahr besteht Bedarf für sieben zusätzliche Klassen. Diesen Bedarf können wir nur durch die Einrichtung einer Außenstelle der Astrid-Lindgren-Schule decken. Das sächsische Kultusministerium hat unmissverständlich klargemacht, dafür braucht es die Anpassung des Teilschulnetzplans.
Inklusion ist kein Selbstzweck. Der Zweck ist und bleibt, Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf so zu fördern, dass sie die größtmögliche Selbstständigkeit erlangen und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Dafür haben wir in Dresden an den Förderschulen gute Strukturen. Es wäre unverantwortlich, diese Strukturen in den Zeiten, wo wir in besonderem Maße herausgefordert sind, nicht zu nutzen.
Insbesondere die CDU-Fraktion, die sich auch in den Haushaltshandlungen für den Ausbau der Förderschule Astrid-Lindgren eingesetzt hat, und das auch mit Erfolg. Die erste Scheibe für die Sanierung ist in den Begleitbeschlüssen in der Mittelfristplanung eingestellt, nämlich drei Millionen in 2029. Hier mit Aktionismus doppelt und dreifach beschließen zu wollen, mag politisch verständlich sein, ist aber ohne Effekt für die Betroffenen. Wir verstehen die Bemühungen, mehr Schwung in Richtung Inklusion bekommen zu wollen. Aber allen, die in Dresden Schulpolitik machen wollen, sei an der Stelle nochmal in Erinnerung gerufen. Wir sind für Gebäude und Ausstattung zuständig. Inhaltlich und personelle Ausgestaltung ist Aufgabe des Landes."