Erhebung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf Einweg-Takeaway-Verpackungen in Dresden
Im Rahmen des Stadtratsbeschlusses zu Maßnahmen gegen die Vermüllung von Dresdens Grünflächen wurde das Thema kommunale Verpackungssteuer bereits intensiv diskutiert. Dabei wurden Ideen zur Sensibilisierung, Förderung von Mehrweglösungen und auch die Einführung einer lokalen Verpackungssteuer – mit ihren Vor- und Nachteilen – geprüft.
Es wurde festgestellt, dass die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer erhebliche rechtliche Risiken birgt. Zudem würde der damit verbundene Verwaltungsaufwand, wie etwa der Bedarf von rund 12 zusätzlichen Stellen zur Erhebung und Kontrolle, die zu erwartenden Ertragspotenziale nicht rechtfertigen.
Die Diskussion mit verschiedenen Akteuren und lokalen Unternehmen hat ergeben, dass die Steuer potenziell negative wirtschaftliche Auswirkungen nach sich ziehen könnte. Dazu gehören:
- Mögliche Weitergabe der Steuer an die Verbraucher, was zu Umsatzrückgängen führen kann.
- Wettbewerbsnachteile gegenüber Unternehmen in anderen Kommunen.
- Erhöhter bürokratischer Aufwand und zusätzliche Kosten.
Praxisbeispiele, etwa aus Tübingen, zeigten, dass die Einführung der Steuer mehr offene Fragen aufwirft als klare Antworten liefert.
Es wurden alternative Maßnahmen zur Müllvermeidung erörtert (z. B. Verursacherprinzip, verstärkte Kontrollen, zusätzliche Mülltonnen), die von der lokalen Wirtschaft tendenziell unterstützt werden. Zudem hat sich in den letzten Haushaltsverhandlungen gezeigt, dass auch moderate Erhöhungen von Gebühren und Steuern politisch schwer umsetzbar waren. Die ordnungspolitische beabsichtigte Lenkungswirkung der Steuer wird auf Grundlage wissenschaftlicher Studien ebenfalls in Frage gestellt.