Wochenmärkte, Stadt(teil)feste und Großveranstaltungen sind untrennbarer mit Dresden verbunden. Sie machen unsere Stadt so lebens- und liebenswert.
Viele große und kleine Veranstalter schlagen seit Monaten Alarm. Mit den aktuell von der Stadtverwaltung erweitert festgesetzten Sicherheitsauflagen der Stadt Dresden entstehen Mehrkosten, die viele Feste in ihrer Durchführung gefährden.
Die CDU-Fraktion kritisiert die ungerechtfertigte Auferlegung von Pflichten und Kosten. Wir haben das Problem bereits seit Monaten im Ausschuss für Wirtschaftsförderung thematisiert.
Steffen Kaden, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Dresdner Stadtrat fordert den Oberbürgermeister auf, das aktuelle Verwaltungshandeln zur Auferlegung von Kosten zur Gefahrenabwehr auf die Veranstalter von Großveranstaltungen, Festen und Märkten zu stoppen.
Die Stadt Dresden stellt die Kosten für den Umschlag und den Transport der Zufahrtsschutzelemente den Veranstaltern aktuell in Rechnung und wünscht die Legitimierung des Verwaltungshandelns in der kommenden Stadtratssitzung. Das lehnen wir ab!
„Für eine Veranstalterbeteiligung gibt es in Sachsen keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage, um die Kosten solcher Sicherheitsmaßnahmen auf die Veranstalter zu übertragen.
Grundsätzlich sind die kommunalen Polizeibehörden für vorbereitende und organisatorische Gefahrenabwehrmaßnahmen zuständig. Näheres regelt nachfolgend aufgelistet das Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetz (SächsPVDG) und das Sächsischen Polizeibehördengesetz (SächsPBG) sowie einschlägige Gerichtsurteile.“
Mit dieser Praxis werden Veranstalter mit unkalkulierbaren Kosten belastet. Für viele Vereine und Initiativen kann das das Aus bedeuten. Wer so handelt, nimmt bewusst in Kauf, dass Veranstaltungen verschwinden.