Fokus auf Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Bezahlbarkeit von Energie und Wärme
Voraussetzung für die Bearbeitung von Maßnahmen ist deren
Finanzierung und Berücksichtigung im jeweiligen städtischen Haushalt.
Angesicht der angespannten Stadtfinanzen muss das Projekt ohne
zusätzliches Verwaltungspersonal realisiert werden und auf bereits
vorhandenes und insbesondere thematisch befasstes Personal
zurückgreifen. Dabei soll insbesondere die Expertise der Fachämter,
städtischen Eigenbetriebe und Beteiligungen genutzt werden. Dem Stadtrat
obliegt die Beschlussfassung zur Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen.
Ziel
des Projektes ist es, die gesetzlich vorgeschriebenen Klimaschutzziele
zu erreichen. Dabei sind insbesondere Versorgungssicherheit,
Wirtschaftlichkeit und Wirkungsgrad der Maßnahmen und Bezahlbarkeit von
Energie und Wärme zu priorisieren.
Hintergrund:
Spätestens die Expertenanhörung am 27. Oktober letzten Jahres hat verdeutlicht, dass das vorliegende Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept kein Konzept im klassischen Sinne ist, sondern eher eine „Aufzählung von Ambitionen“, wie es Prof. Felsmann von der TU Dresden ausdrückte. Daher sollte es auch als eine solche Aufzählung von Ambitionen, Optionen und mithin als Arbeitsgrundlage verstanden werden.
Nahezu alle Experten waren sich einig, dass es unmöglich sei, jetzt schon abschließende Aussagen über technologisch und wirtschaftlich gangbare Zukunftsoptionen zu treffen. Es komme darauf an, stetig bereit zu sein, nachzujustieren und auf sich ändernde Rahmenbedingungen reagieren zu können. Es bestand Einigkeit, dass es zum jetzigen Zeitpunkt unmöglich sei, sich auf ein sicheres Szenario zur Erreichung von Klimaneutralität vor 2045 festzulegen. Prof. Möst sagte dazu, man müsse „auf Sicht fahren“. Genau dies soll dieser Änderungsantrag ermöglichen, ohne dabei die Grundlagen des IEK-Entwurfs in Frage zu stellen. Dennoch kann dieser nicht als klassisches Konzept beschlossen werden, welches dann nur seiner konzeptionellen Umsetzung harren würde. Vielmehr soll das IEK eine Arbeitsgrundlage sein, mit der konkrete Projekte in Angriff genommen werden, sobald für diese eine gesicherte haushalterische Untersetzung vorhanden und die Wirtschaftlichkeit nachgewiesen ist.
Der großflächige Stromausfall auf der iberischen Halbinsel im April letzten Jahres hat vor Augen geführt, dass ein ungebremster Einspeisezuwachs von erneuerbaren Energien zu katastrophalen Folgen führen kann. Wie auch in der Expertenrunde bestätigt, kann auf die synchronisierten Schwungmassen konventioneller Erzeuger zur Absicherung der Systemstabilität momentan noch nicht verzichtet werden. Ein Ausbau insbesondere der Photovoltaik muss immer auch die vor Ort vorhandene Last im Blick haben. Dies ist nur ein Teilaspekt der technischen Herausforderungen, die eine Umsetzung der „Ambitionen“ des IEK mit sich bringt. Dieser Teilaspekt verdeutlich aber, dass es unumgänglich ist, bei allen weiteren (projektbezogenen) Umsetzungsschritten die Experten der SachsenEnergie mit einzubeziehen. Dies ist auch dahingehend geboten, als im Zuge der Personalkostenkonsolidierung der Landeshauptstadt perspektivisch kein zusätzliches Personal für die IEK-Bearbeitung zur Verfügung stehen wird. Die Anhörung hat auch gezeigt, dass insbesondere bei technischen Aspekten des IEK-Entwurfs deutliche Differenzen zwischen SachsenEnergie und Stadtverwaltung bestanden, die zeitintensiv nachgesteuert werden mussten. Eine institutionalisierte Zusammenarbeit sollte dies zukünftig vermeiden helfen.