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Was bringt und bewirkt das DVB-Bürgerbegehren?

Warum wir das DVB-Bürgerbegehren nicht unterstützen – und warum wir es dennoch ernst nehmen

Das Bürgerbegehren „Dresdner Nahverkehr erhalten“ hat viel Aufmerksamkeit erzeugt und zeigt deutlich, wie wichtig den Menschen in unserer Stadt ein leistungsfähiger, verlässlicher und bezahlbarer ÖPNV ist. Knapp 35.000 Dresdnerinnen und Dresdner haben unterschrieben – und allein diese Zahl verstehen wir als klaren Auftrag: Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass der öffentliche Nahverkehr nicht leichtfertig geschwächt wird, sondern dass Politik und Verwaltung gemeinsam Wege finden, ihn nachhaltig zu sichern.

Doch zugleich ist ein Bürgerbegehren kein fertiger Beschluss. Es ist ein demokratischer Impuls, dem der Stadtrat mit Verantwortung begegnen muss. Unser Auftrag als gewählte Vertreter besteht darin, das Ganze im Blick zu behalten – den Haushalt, die Pflichten der Stadt, ihre langfristige Stabilität und die Interessen aller Bürgerinnen und Bürger. Ein Begehren darf deshalb nicht automatisch umgesetzt werden, wenn zentrale Fakten falsch, unvollständig oder irreführend dargestellt wurden.

Genau das ist hier der Fall. Die juristischen Bewertungen sowohl des städtischen Rechtsamtes als auch der Kanzlei Noerr zeigen sehr deutlich, dass das Bürgerbegehren von völlig unzutreffenden finanziellen Annahmen ausgeht. Die tatsächlichen Mehrkosten, die durch das „Einfrieren“ des DVB-Angebots auf dem Stand von 2024 entstehen würden, liegen laut Rechtsamt ab 2027 mindestens doppelt so hoch wie angegeben. In den Berechnungen der Initiatoren fehlen zudem vollständig die notwendigen Investitionen in die Schieneninfrastruktur – Investitionen, ohne die der Betrieb des ÖPNV auf dem heutigen Niveau gar nicht möglich wäre. Besonders schwer wiegt die Feststellung des Rechtsamtes, dass viele Unterzeichnerinnen und Unterzeichner vermutlich anders entschieden hätten, wenn ihnen realistische Zahlen vorlagen.

Damit wird klar: Die Menschen wurden nicht umfassend informiert. Wer unterschreibt, muss darauf vertrauen können, dass die Grundlagen stimmen. Hier aber ist der Deckungsvorschlag schlicht nicht tragfähig. Die im Begehren vorgeschlagene Anhebung der Gewerbesteuer reicht nicht annähernd aus, um die prognostizierten Mehrkosten zu decken. Der Oberbürgermeister weist zudem zurecht darauf hin, dass eine Erhöhung der Gewerbesteuer ein falsches Signal für die Unternehmen dieser Stadt wäre – gerade in einer wirtschaftlich schwierigen Lage, in der viele Betriebe bereits mit steigenden Kosten und Unsicherheiten zu kämpfen haben. Dresden würde sich damit im Standortwettbewerb erheblich schwächen, denn ein Hebesatz von 475 Prozentpunkten wäre nicht nur der höchste in Sachsen, sondern einer der höchsten in ganz Deutschland.

Gleichzeitig ist die finanzielle Situation der Stadt ausgesprochen angespannt. Das zeigt nicht nur der Finanzzwischenbericht 2025, der einen ungedeckten Fehlbetrag von über 74 Millionen Euro allein in diesem Jahr ausweist, sondern auch die Haushaltssperre für 2026, die aufgrund weiter steigender Sozialausgaben und sinkender Schlüsselzuweisungen notwendig wurde. Die freie Liquidität aus dem Jahresabschluss 2024 wird bereits vollständig für gesetzliche Pflichtaufgaben benötigt. Wenn das Bürgerbegehren umgesetzt würde, hätte das gravierende Konsequenzen: Die zusätzlichen Millionenbelastungen müssten voll bei den freiwilligen Leistungen eingespart werden – bei Kultur, Sport, Jugendhilfe, Sozialangeboten, Stadtbezirksförderung oder der Instandhaltung unserer Infrastruktur. Das wäre weder verantwortungsvoll noch gerecht gegenüber den vielen Einrichtungen, Vereinen und Stadtteilen, die heute schon unter den Sparzwängen leiden.

Deshalb kommen wir nach sorgfältiger Abwägung zu dem Schluss, dass das Bürgerbegehren unter den gegebenen Umständen nicht zulässig ist. Die Darstellung seiner finanziellen Auswirkungen ist so unvollständig, dass die Grundlage der Unterschriftensammlung erheblich verzerrt ist. Eine solche Basis kann der Stadtrat nicht guten Gewissens akzeptieren. Wir folgen hier der Einschätzung der Kanzlei Noerr und den klaren Hinweisen des Oberbürgermeisters.

Doch eines ist ebenso wichtig: Wir lehnen das Bürgerbegehren nicht ab, weil wir die Botschaft der Bürgerinnen und Bürger ignorieren. Im Gegenteil. Wir nehmen sie ernst. Wir sehen darin einen deutlichen Auftrag, eine verlässliche Zukunftsperspektive für den ÖPNV zu entwickeln – gemeinsam, ehrlich und auf Grundlage realistischer, belastbarer Zahlen. Genau deshalb sagen wir auch: Der ÖPNV muss reformiert und finanziell gesichert werden, aber nicht durch ein überhastetes „Einfrieren“ auf dem heutigen Stand und erst recht nicht durch überzogene Steuererhöhungen, die den Wirtschaftsstandort Dresden gefährden.

Eine verantwortungsvolle Politik muss beides leisten: Den öffentlichen Nahverkehr stärken und gleichzeitig die wirtschaftliche Basis unserer Stadt schützen. Nur wenn Betriebe erfolgreich arbeiten, Arbeitsplätze entstehen und Investitionen möglich sind, kann Dresden auch in Zukunft in Kultur, Sport, Jugend, Soziales und eben auch in den ÖPNV investieren. Das eine darf nicht gegen das andere ausgespielt werden.

Wir stehen deshalb für eine ehrliche, faktenbasierte und nachhaltige ÖPNV-Strategie – und gegen ein Bürgerbegehren, dessen finanzielle Grundlagen nicht tragen.