Infolge der Anschläge auf Großveranstaltungen und Personen in Deutschland haben dazu geführt, dass die Dresdner Stadtverwaltung die Sicherheitsauflagen für öffentliche Großveranstaltungen drastisch erhöht hat.
Im Protokoll der Sicherheitsberatung zwischen dem Ordnungsamt der Landeshauptstadt Dresden und der Sächsischen Festival Vereinigung e.V. zur Durchführung des Dixieland Festivals 2025 heißt es dazu beispielsweise: „Für die Absicherung des Dixieland Festivals und insbesondere für die geplanten Bühnenstandorte der Jazzmeile sind zusätzliche Schutzmaßnahmen zur Verhinderung von Überfahrtaten notwendig. (…) Die Planung und Kosten zusätzlich zu beschaffender Elemente muss durch den Veranstalter getragen werden.“ (Pressemitteilung vom 10. April 2025, Dixieland Festival)
Steffen Kaden, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Dresdner Stadtrat fordert den Oberbürgermeister auf, das aktuelle Verwaltungshandeln zur Auferlegung der Kosten zur Gefahrenabwehr auf die Veranstalter von Großveranstaltungen, Festen und Märkten aufgrund der fehlenden Ermächtigungsgrundlage zu stoppen:
„Für eine Veranstalterbeteiligung gibt es in Sachsen keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage, um die Kosten solcher Sicherheitsmaßnahmen auf die Veranstalter zu übertragen.
Grundsätzlich sind die kommunalen Polizeibehörden für vorbereitende und organisatorische Gefahrenabwehrmaßnahmen zuständig. Näheres regelt nachfolgend aufgelistet das Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetz (SächsPVDG) und das Sächsischen Polizeibehördengesetz (SächsPBG) sowie einschlägige Gerichtsurteile.“