Stadtrat Steffen Kaden fordert Aufklärung und Rückkehr zu Recht und Ordnung
Die Landeshauptstadt Dresden hat derzeit die Bearbeitung von Privatanzeigen zu Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr vollständig eingestellt. Wie auf der städtischen Website offiziell mitgeteilt wird, begründet die Bußgeldbehörde dies mit einer angespannten Personalsituation. Bürgerinnen und Bürger werden ausdrücklich aufgefordert, bis auf Weiteres von der Einreichung entsprechender Anzeigen abzusehen – auch eine nachträgliche Bearbeitung bereits eingereichter Meldungen sei ausgeschlossen.
Für unseren Stadtrat Steffen Kaden ist dieses Vorgehen nicht hinnehmbar. „Der Staat darf sich nicht aus der Pflicht ziehen, wenn es um die Durchsetzung von Recht und Ordnung geht. Wer Verkehrsregeln verletzt, muss auch dann zur Verantwortung gezogen werden, wenn der Hinweis von einem Bürger kommt.“, so Kaden.
Um die Hintergründe der Entscheidung transparent zu machen und mögliche Versäumnisse in der Verwaltung aufzudecken, haben wir einen zehn Fragen umfassenden Katalog an den Oberbürgermeister übermittelt. Darin bitten wir unter anderem um Auskunft zur Dauer der Maßnahme, zur Entwicklung der Personalsituation in der Bußgeldbehörde, zu möglichen Alternativen sowie zu den rechtlichen Grundlagen einer solchen vollständigen Bearbeitungssperre.
„Die Bürger haben ein berechtigtes Interesse an der Ahndung von Verkehrsverstößen – unabhängig davon, ob diese durch Polizei, Gemeindlichen Vollzugsdienst oder Bürgerinnen und Bürger gemeldet werden“, betont Kaden. Das derzeitige Vorgehen verstoße nicht nur gegen das Gerechtigkeitsempfinden vieler Menschen, sondern untergrabe auch die Glaubwürdigkeit städtischer Ordnungspolitik.
Kaden fordert daher die umgehende Wiedereinführung der Bearbeitung von Privatanzeigen sowie eine verfassungsgemäße, rechtsstaatliche Arbeitsweise der Bußgeldbehörde. Die Verwaltung sei in der Pflicht, funktionierende Strukturen nicht dauerhaft auszusetzen, sondern sie im Interesse der öffentlichen Ordnung wiederherzustellen.
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