Begruenungssatzung

Böhm: "Mehr Grün ist sehr wichtig, Regelungen aber mit Maß und Mitte!“

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"Rathaus muss bei geplanter Begrünungssatzung deutlich nachschärfen!"

Das Rathaus plant durch eine sogenannte Begrünungssatzung mehr grüne Dachflächen, Fassaden und Freiflächen. Damit soll der "wahrnehmbare und erlebbarn Freiraum in Dresden grüner gestaltet werden".

Auf Initiative unserer Fraktion fand im Rathaus eine Anhörung mit Vertretern von Stadtratsfraktionen und Stadtverwaltung sowie Dachdeckermeistern, Architekten und Vertretern des Eigentümer- verbandes Haus&Grund statt.

Es habe eine deutlichen Erkenntniszuwachs gegeben, sagte unser Umwelt- und Baupolitiker Veit Böhm:

“Natürlich ist es wichtig, gerade im innerstädtischen Bereich und mit Blick auf heiße Sommer auch Gebäudebegrünungen in den Blick zu nehmen.

Nach der Anhörung ist klar, dass das Rathaus den Satzungsentwurf deutlich nachschärfen muss. So ist beispielsweise der Geltungsbereich klarer abzugrenzen. Wenn Gebäude neu errichtet oder wesentlich erweitert werden, sollte das Thema Begrünung selbstverständlich mitbedacht werden. Bei der Sanierung und dem Ausbau von Bestandsgebäuden wird eine entsprechende Verpflichtung aufgrund der ganz unterschiedlichen Gegebenheiten aber nicht funktionieren.

Deutlich geworden ist auch, dass für Brandschutz und Substanz von Fassaden eine Begrünung keineswegs banal ist. Hier befinden wir uns noch im Experimentierstadium, eine Verpflichtung zur Fassadenbegrünung wäre auf dem derzeitigen Stand nicht zu verantworten.

Zur Verbesserung der Luftqualität und auch zur Abkühlung können Gründächer nur dann einen wirksamen Beitrag leisten, wenn diese Dächer ordnungsgemäß errichtet und vor allem konsequent gewartet und gepflegt werden. Insoweit sollte die Stadt beim Thema Förderung insbesondere diese Punkte in den Blick nehmen.

Begrünungsmaßnahmen sind nur eine vieler Kostenarten, die das Bauen inzwischen so enorm teuer machen. Die Experten haben ausgeführt, dass die Mehrkosten für ein Gründach bei 45 bis 150 €/m2 liegen.

Ebenfalls ist klar geworden, dass der dörflich geprägte Bereich, wo es bspw. in den Ortschaften oftmals deutlich größere Baugrundstücke mit mehr Grün gibt als im Innenstadtbereich anders betrachtet werden sollte.

Ohne diese Änderungen stellt sich für mich die Frage der Verhältnismäßigkeit der Satzung, zumal es bislang kaum Erfahrungen mit derartigen Begrünungssatzungen in Sachsen gibt und die Satzung hauptsächlich bei kleineren Bauvorhaben greift.”

Über die Pläne entscheidet demnächst der Stadtrat.

👉 Entwurf der Begrünungssatzung