Braucht der Dresdner Stadtrat eine Ehrenordnung aus
Nordrhein-Westfalen?
Als ich den Begriff „Ehrenordnung“ erstmals hörte,
dachte ich, es handelt sich um eine Regelung zur
Auszeichnung verdienstvoller Dresdnerinnen und Dresdner.
Was die SPD-Fraktion im März 2010 unter der Überschrift
„Ehrenordnung“ vorschlug, hat jedoch gänzlich andere
Inhalte. Bei dem Vorschlag handelt es sich um den Versuch
einer bürokratischen Überregulierung zum Verhalten der
Mitglieder des Stadtrates sowie der in Ausschüssen und
Beiräten mitwirkenden Ehrenamtlichen.

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Verfasser
Stadtrat Stefan Zinkler |
 Ginge es nach der SPD-Fraktion, sollen diese
Akteure eine Vielzahl persönlicher Daten gegenüber der
Verwaltung offenlegen. Das reicht über Angaben zu
Familienstand, Beruf, Arbeitgeber, unternehmerischer
Tätigkeiten, Beteiligungen, Funktionen in Vereinen und
Organisationen, Mandaten, Verträgen bis hin zu Angaben zu
eigenem Grundvermögen innerhalb der Landeshauptstadt. Ein
Teil dieser Angaben soll im Amtsblatt und auf der Homepage
der Landeshauptstadt veröffentlicht werden. Des Weiteren
enthält der Vorschlag eine Reihe von Wiederholungen
gesetzlicher Vorschriften und überzogene Regelungen im
Zusammenhang mit Spenden. Moralisierende Aussagen ohne
Regelungsinhalt sowie Selbstverpflichtungen, die in einer
Ordnung nichts verloren haben, werden gratis mitgeliefert.
Der Vorschlag schließt ein Ermittlungsverfahren und
Bestrafungsmechanismen (gewissermaßen ein
„Ehrenstrafrecht“) ein, mit dessen Hilfe Delinquenten von
einem „Ehrenrat“ zum An-den-Pranger-Stellen durch
Veröffentlichung im Amtsblatt verurteilt werden sollen. Für
mich eine groteske Vorstellung von Bestrafung.
Mit der Ehrenordnung will die SPD-Fraktion, so die
Begründung der Vorlage, der Vermutung in der Öffentlichkeit
entgegentreten, dass Entscheidungen durch nicht sachlich
begründete Begleitumstände beeinflusst würden. Im Klartext:
Die Mitglieder des Stadtrates sollen ihre persönlichen
Verhältnisse offenlegen, um die Akzeptanz von
Entscheidungen des Stadtrates und sein Image zu verbessern.
Ich halte diese Vorgehensweise für völlig überzogen und
auch nicht zielführend.
Das Thema ist für den Stadtrat nicht neu. Bereits im Jahr
2005 hatte er sich mit einem ähnlichen Vorschlag vom
damaligen OB Roßberg auseinanderzusetzen. Der Stadtrat
lehnte mit den Stimmen der CDU-Fraktion ab. Es gibt keinen
vernünftigen Grund, diese Position zu revidieren. Woher
kommt aber die Idee, sich selbst einen Daten-Striptease zu
verordnen und ein Gemisch von gesetzlichen Vorschriften und
Selbstverpflichtungen in einer moralisierenden Form zur
Eigen-Ordnung zu erheben in dem Glauben, dass sich so das
Image des Stadtrates verbessert?
Seinen Ursprung hat es in Nordrhein-Westfalen, dem Land mit
36 Jahren Alleinregierung der SPD ab 1966. In Wuppertal
wurde bereits 1999 eine nahezu wortgleiche Ehrenordnung,
wie sie jetzt von der SPD-Fraktion für Dresden
vorgeschlagen wird, beschlossen. Ob Roßberg diese Idee aus
seiner früheren Wirkungsstätte mitbrachte, lässt sich heute
nur vermuten, aber nicht mehr nachvollziehen. Aber weshalb
sich Wuppertal diese Ehrenordnung gab, ist gut bekannt: Es
war in den 1990iger Jahren durch eine Anzahl von
Korruptionsskandalen in unrühmliche
Bekanntheit geraten. So waren beispielsweise im sog.
GWG-Skandal etwa 1300 Personen verdächtig, einem
Korruptionsnetzwerk um Immobilien anzugehören. Der Stadtrat
von „Bergisch Sizilien“, wie Wuppertal damals auch genannt
wurde, wollte in dieser schwierigen Situation verlorenes
Vertrauen zurückgewinnen. Die Idee, durch Transparenz zu
den persönlichen Verhältnissen, einen Ehrenkodex sowie
einen Ehrenrat dem beherrschenden Generalverdacht auf
Korruption zu entkommen, hatte Charme und wurde schnell
umgesetzt. Dass dabei der Datenschutz unter die Räder kam,
war das kleinere Übel, was man gern in Kauf nahm. Im Jahre
2004 musste in Nordrhein-Westfalen gar ein
Korruptionsbekämpfungsgesetz verabschiedet werden, mit dem
die Datenschutzprobleme der Wuppertaler Ehrenordnung gelöst
wurden. Mittlerweile haben auch Stadträte anderer Kommunen
im größten Bundesland nachgezogen und Ehrenordnungen
erlassen, so beispielsweise in Köln, das 2002 mit dem
Korruptionsskandal um die dortige Müllverbrennungsanlage
und SPD-Parteispenden deutschlandweit in den Schlagzeilen
war. Heute bietet der Städte- und Gemeindebund in
Nordrhein-Westfalen seinen Mitgliedern sogar eine
Muster-Ehrenordnung an.
Sachsen ist nicht NRW, Dresden ist nicht Köln oder
Wuppertal. Natürlich kann man nicht ausschließen, dass auch
in Dresden einmal ein Korruptionsfallauftritt. Davor ist
keiner gefeit. Dennoch ist die Situation in Dresden
unvergleichbar mit der im Wuppertal der 1990iger Jahre oder
dem skandalgeplagten Köln mit seinem sprichwörtlichen
Kölner Klüngel. Die bereits erwähnten 36 Jahre
Alleinregierung der SPD haben im größten Bundesland
offenbar Wirkungen hinterlassen, die Korruption
begünstigen. Die Hoffnungen einiger Personen mit
entsprechendem Erfahrungshintergrund, dass sich in Sachsen
und speziell in Dresden Zustände wie im rotverfilzten
Nordrhein-Westfalen der 1990iger Jahre entwickeln würden,
haben sich jedoch nicht erfüllt.
Einen sachlichen Anlass für den mit der Ehrenordnung
beabsichtigten Eingriff in das informationelle
Selbstbestimmungsrecht der Mitglieder des Stadtrates gibt
es schlicht nicht. Die Vertretungskörperschaften von
Gebietskörperschaften gehören nicht zu den
korruptionsgefährdeten Bereichen, anders als beispielsweise
Stellen, wo Fördermittel oder Aufträge vergeben werden.
Eine Wirkung gegen Korruption ist von der vorgeschlagenen
Ehrenordnung daher gar nicht zu erwarten. Deshalb ist der
SPD-Vorschlag ein sogenannter Fenster-Antrag, der vorrangig
populistische Ziele verfolgt.
Neben dem fehlenden sachlichen Grund für eine Ehrenordnung
sind die rechtlichen Fragen ausschlaggebend für unsere
Ablehnung des SPD-Vorschlages. Die Erhebung, Verarbeitung
und Veröffentlichung persönlicher Daten nach der
Ehrenordnung greift in das informationelle
Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen ein. Ein solcher
Eingriff ist gemäß Artikel 33 der Sächsischen Verfassung
nur durch oder auf Grund eines Gesetzes erlaubt. Keines von
beidem liegt vor. Ausschließlich die Sächsische
Gemeindeordnung enthält in § 20 Vorschriften zur
Weiter-gabe von Informationen, falls bei einem Mitglied des
Stadtrates oder eines Ausschusses zu einem
Verhandlungsgegenstand Befangenheit vorliegt. Eine
Vorab-Datenerhebung und Speicherung, ohne dass die
Möglichkeit der Befangenheit vorliegt, ist dort nicht
vorgesehen. Daher kollidiert die vorgeschlagene
Ehrenordnung auch mit dem sächsischen Kommunalrecht.
Liest man sich den SPD-Vorschlag mit der knappen Begründung
einmal genau durch, erhält man den Nachweis, dass es der
SPD-Fraktion nicht um den Erlass der Ordnung geht, sondern
um Populismus. Zu oberflächlich ist der Antrag, als dass er
ernst gemeint sein kann. So fehlen dem Paragrafen 1 der
vorgeschlagenen Ehrenordnung beispielsweise drei Absätze,
die beim Abschreiben wohl vergessen worden sind.
Zusammenfassend beantwortet sich die Frage, ob der Dresdner
Stadtrat diese Ehrenordnung braucht, mit einem
unzweifelhaften „Nein“.
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