Überprüfung der Stadträte auf MfS-Tätigkeit auf Antrag
der CDU beschlossen
Rede von Stadtrat Lothar Klein in der Stadtratssitzung
am 18./19. März 2010
Warum sollen Mandatsträger 20 Jahre nach Überwindung von
SED- und Stasi-Herrschaft immer noch auf hauptamtliche oder
inoffizielle Mitarbeit beim MfS überprüft werden?
Dafür gibt es eine klare Antwort: Solange die letzten
Eltern, denen man in der DDR aus politischen Gründen die
Kinder weggenommen und zur Adoption freigegeben hat, nicht
Klarheit über das Schicksal ihrer Kinder haben, setzt sich
für diese Menschen SED- und Stasi-
Terror bis heute fort. Und solange politisch Andersdenkende
und freiheitsliebende Bürgerinnen und Bürger, die während
der SED-Diktatur unter den Haftbedingungen und
Zersetzungsmethoden der Stasi krank geworden sind, an den
Folgen leiden, haben Personen, die daran offiziell oder
inoffiziell mitgewirkt haben, moralisch nicht das Recht,
schon wieder nach der Macht zu greifen, weil das die Opfer
verhöhnt. Und wir als Teil der staatlichen Gewalt haben
gemäß unseres Grundgesetzes die Verpflichtung, die Würde
dieser Menschen zu achten und zu schützen, die oft so sehr
traumatisiert sind, dass sie nicht in der Lage sind, für
ihre eigenen Rechte einzutreten.

 |
Verfasser
Stadtrat Lothar Klein
|
 Ganz anders geht es da den Stasi-Tätern oder
gar ihren SED-Auftraggebern, die heute – abgesichert mit
dem Geld des Klassenfeindes besser gestellt als einst das
Politbüro in Wandlitz – in den Talkshows oder Parlamenten
sitzen und sich mit blendender Rhetorik als das soziale
Gewissen der Nation verkaufen wollen. Es muss hier daran
erinnert werden, dass die Stasi in der DDR nicht Staat im
Staate war, sondern Werkzeug in den Händen der herrschenden
SED oder – wie sie sich zutreffend selbst nannte – Schild
und Schwert der Partei. Und es ist leider eine Tatsache,
dass sich die Reue bei Stasi-Tätern und ihren Zuträgern
über ihre Untaten sehr in Grenzen hält. Im Gegenteil! Da
wird es Menschen heute noch zum Vorwurf gemacht, dass sie
es nicht mehr ertragen wollten, sich von der SED hinter
Mauer und Stacheldraht wie Leibeigene halten zu lassen,
sondern nach Freiheit strebten. Die meisten politischen
Gefangenen saßen übrigens wegen versuchter Republikflucht
in Haft, entweder weil sie bei einem Fluchtversuch gefasst
oder vorher von Inoffiziellen Mitarbeitern – vielleicht so-
gar aus dem eigenen Familien- oder Freundeskreis – verraten
wurden.
Natürlich ist jeder Fall einzeln zu bewerten. Ich kenne
durch meine frühere Arbeit als Rechercheur bei der BStU
Fälle, bei denen Leute aus Angst vor möglichen Konsequenzen
nicht die Kraft hatten, Nein zu einer Verpflichtung als IM
zu sagen, aber trotzdem
keine brauchbaren Informationen über Personen an ihren
Führungsoffizier geliefert haben. Allerdings hat es auch
Leute gegeben, die keine Verpflichtung unterzeichnet und
dennoch Leute ans Messer geliefert haben. Das entscheidende
Kriterium ist laut Stasiunterlagengesetz nicht, ob jemand
eine Verpflichtung als Wehrdienstleisten der beim
Wachregiment „Feliks Dzerschinski“ unterzeichnet hat, wie
wir das vom Beispiel eines ehemaligen Landtagsabgeordneten
Michael Arnold von Bündnis90/Grünen und vergleichbaren
Fällen wissen. Ja, nicht einmal eine
Verpflichtungserklärung als Inoffizieller Mitarbeiter ist
entscheidend. Wenn gemäß StUG § 19 (8), Punkt 2: „… nach
dem Inhalt der erschlossenen Unterlagen feststeht, dass
trotz einer Verpflichtung zur Mitarbeit keine Informationen
geliefert worden sind“, dann liegen keine Gründe für eine
Mandatsniederlegung vor. Wer allerdings politische
Bewertungen zu Personen an das MfS/AfNS geliefert hat, egal
ob als hauptamtlicher oder Inoffizieller Mitarbeiter, wird
in Umsetzung dieses Beschlusses aufgefordert, sein Mandat
niederlegen.
Die Notwendigkeit erneuter Überprüfungen ergibt sich nicht
nur aus der Neuwahl des Stadtrates, sondern auch aus der
Tatsache, dass bis heute noch nicht alle von der Stasi
angelegten Akten archivarisch erfasst oder aus
geschreddertem Material rekonstruiert sind. Viele
Bürgerinnen und Bürger haben auch viele Jahre gebraucht, um
die Kraft aufzubringen, Einsicht in ihre Akten zu
beantragen und dann feststellen zu müssen, wie sehr sie von
Menschen, denen sie vertraut haben, getäuscht und verraten
wurden. Auch im vergangenen Jahr hat nach Auskunft der
Bundesbeauftragten für die Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, Marianne
Birthler, die Zahl der neuen Anträge auf Akteneinsicht die
100.000 überschritten. Das verdeutlicht doch, wie aktuell
das Thema immer noch ist. Aus diesem Grund erwägt auch der
Deutsche Bundestag eine Verlängerung der Verjährungsfristen
über das Jahr 2011 hinaus.
Und noch etwas: Schild und Schwert der Partei sind 1989/90
aufgelöst worden. Doch im Grunde wäre es auch notwendig
gewesen, die Partei, die sich dieses Werkzeugs bedient hat,
mit aufzulösen. Ich meine die Partei, die 1989 noch SED
hieß, seitdem nicht aufgehört hat, sich umzubenennen und
für diese „Leistung“ zwischenzeitlich sogar einen Oskar
bekommen hat. Dass es sich um ein und dieselbe Partei
handelt, nur mit ausgetauschten Gallionsfiguren, zeigen die
aktuellen Enthüllungen zu Landtagsabgeordneten in
Brandenburg. Auch im Sächsischen Landtag sind seit Längerem
Fälle anhängig. Ich meine, auf der Forderung des Herbstes
‚89, „Stasi in den Tagebau!“ muss man ja nicht mehr
unbedingt bestehen, doch in demokratisch gewählten
Parlamenten haben solche Leute nach wie vor nichts zu
suchen, – und ich wiederhole es noch einmal – weil das eine
Verhöhnung der Opfer jener SED-Diktatur ist, die die Stasi
an vorderster Front gestützt hat. Doch von einem schlechten
Gewissen keine Spur. Stattdessen scheint immer noch die
alte Kampfparole zu gelten: „Moral ist, was der Partei
nutzt!“ Darum ist dieser Antrag notwendig und ich hoffe, er
findet eine ebenso breite Unterstützung wie in den
vergangenen Wahlperioden seit 1990. Und natürlich hat das
Ganze nur Sinn, wenn das Ergebnis in angemessener Weise
öffentlich gemacht wird.
|