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Überprüfung der Stadträte auf MfS-Tätigkeit auf Antrag der CDU beschlossen

Rede von Stadtrat Lothar Klein in der Stadtratssitzung am 18./19. März 2010

Warum sollen Mandatsträger 20 Jahre nach Überwindung von SED- und Stasi-Herrschaft immer noch auf hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeit beim MfS überprüft werden?

Dafür gibt es eine klare Antwort: Solange die letzten Eltern, denen man in der DDR aus politischen Gründen die Kinder weggenommen und zur Adoption freigegeben hat, nicht Klarheit über das Schicksal ihrer Kinder haben, setzt sich für diese Menschen SED- und Stasi-
Terror bis heute fort. Und solange politisch Andersdenkende und freiheitsliebende Bürgerinnen und Bürger, die während der SED-Diktatur unter den Haftbedingungen und Zersetzungsmethoden der Stasi krank geworden sind, an den Folgen leiden, haben Personen, die daran offiziell oder inoffiziell mitgewirkt haben, moralisch nicht das Recht, schon wieder nach der Macht zu greifen, weil das die Opfer verhöhnt. Und wir als Teil der staatlichen Gewalt haben gemäß unseres Grundgesetzes die Verpflichtung, die Würde dieser Menschen zu achten und zu schützen, die oft so sehr traumatisiert sind, dass sie nicht in der Lage sind, für ihre eigenen Rechte einzutreten.

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Verfasser
Stadtrat Lothar Klein
 

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Ganz anders geht es da den Stasi-Tätern oder gar ihren SED-Auftraggebern, die heute – abgesichert mit dem Geld des Klassenfeindes besser gestellt als einst das Politbüro in Wandlitz – in den Talkshows oder Parlamenten sitzen und sich mit blendender Rhetorik als das soziale Gewissen der Nation verkaufen wollen. Es muss hier daran erinnert werden, dass die Stasi in der DDR nicht Staat im Staate war, sondern Werkzeug in den Händen der herrschenden SED oder – wie sie sich zutreffend selbst nannte – Schild und Schwert der Partei. Und es ist leider eine Tatsache, dass sich die Reue bei Stasi-Tätern und ihren Zuträgern über ihre Untaten sehr in Grenzen hält. Im Gegenteil! Da wird es Menschen heute noch zum Vorwurf gemacht, dass sie es nicht mehr ertragen wollten, sich von der SED hinter Mauer und Stacheldraht wie Leibeigene halten zu lassen, sondern nach Freiheit strebten. Die meisten politischen Gefangenen saßen übrigens wegen versuchter Republikflucht in Haft, entweder weil sie bei einem Fluchtversuch gefasst oder vorher von Inoffiziellen Mitarbeitern – vielleicht so- gar aus dem eigenen Familien- oder Freundeskreis – verraten wurden.

Natürlich ist jeder Fall einzeln zu bewerten. Ich kenne durch meine frühere Arbeit als Rechercheur bei der BStU Fälle, bei denen Leute aus Angst vor möglichen Konsequenzen nicht die Kraft hatten, Nein zu einer Verpflichtung als IM zu sagen, aber trotzdem
keine brauchbaren Informationen über Personen an ihren Führungsoffizier geliefert haben. Allerdings hat es auch Leute gegeben, die keine Verpflichtung unterzeichnet und dennoch Leute ans Messer geliefert haben. Das entscheidende Kriterium ist laut Stasiunterlagengesetz nicht, ob jemand eine Verpflichtung als Wehrdienstleisten der beim Wachregiment „Feliks Dzerschinski“ unterzeichnet hat, wie wir das vom Beispiel eines ehemaligen Landtagsabgeordneten Michael Arnold von Bündnis90/Grünen und vergleichbaren Fällen wissen. Ja, nicht einmal eine Verpflichtungserklärung als Inoffizieller Mitarbeiter ist entscheidend. Wenn gemäß StUG § 19 (8), Punkt 2: „… nach dem Inhalt der erschlossenen Unterlagen feststeht, dass trotz einer Verpflichtung zur Mitarbeit keine Informationen geliefert worden sind“, dann liegen keine Gründe für eine Mandatsniederlegung vor. Wer allerdings politische Bewertungen zu Personen an das MfS/AfNS geliefert hat, egal ob als hauptamtlicher oder Inoffizieller Mitarbeiter, wird in Umsetzung dieses Beschlusses aufgefordert, sein Mandat niederlegen.

Die Notwendigkeit erneuter Überprüfungen ergibt sich nicht nur aus der Neuwahl des Stadtrates, sondern auch aus der Tatsache, dass bis heute noch nicht alle von der Stasi angelegten Akten archivarisch erfasst oder aus geschreddertem Material rekonstruiert sind. Viele Bürgerinnen und Bürger haben auch viele Jahre gebraucht, um die Kraft aufzubringen, Einsicht in ihre Akten zu beantragen und dann feststellen zu müssen, wie sehr sie von Menschen, denen sie vertraut haben, getäuscht und verraten wurden. Auch im vergangenen Jahr hat nach Auskunft der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, Marianne Birthler, die Zahl der neuen Anträge auf Akteneinsicht die 100.000 überschritten. Das verdeutlicht doch, wie aktuell das Thema immer noch ist. Aus diesem Grund erwägt auch der Deutsche Bundestag eine Verlängerung der Verjährungsfristen über das Jahr 2011 hinaus.

Und noch etwas: Schild und Schwert der Partei sind 1989/90 aufgelöst worden. Doch im Grunde wäre es auch notwendig gewesen, die Partei, die sich dieses Werkzeugs bedient hat, mit aufzulösen. Ich meine die Partei, die 1989 noch SED hieß, seitdem nicht aufgehört hat, sich umzubenennen und für diese „Leistung“ zwischenzeitlich sogar einen Oskar bekommen hat. Dass es sich um ein und dieselbe Partei handelt, nur mit ausgetauschten Gallionsfiguren, zeigen die aktuellen Enthüllungen zu Landtagsabgeordneten in Brandenburg. Auch im Sächsischen Landtag sind seit Längerem Fälle anhängig. Ich meine, auf der Forderung des Herbstes ‚89, „Stasi in den Tagebau!“ muss man ja nicht mehr unbedingt bestehen, doch in demokratisch gewählten Parlamenten haben solche Leute nach wie vor nichts zu suchen, – und ich wiederhole es noch einmal – weil das eine Verhöhnung der Opfer jener SED-Diktatur ist, die die Stasi an vorderster Front gestützt hat. Doch von einem schlechten Gewissen keine Spur. Stattdessen scheint immer noch die alte Kampfparole zu gelten: „Moral ist, was der Partei nutzt!“ Darum ist dieser Antrag notwendig und ich hoffe, er findet eine ebenso breite Unterstützung wie in den vergangenen Wahlperioden seit 1990. Und natürlich hat das Ganze nur Sinn, wenn das Ergebnis in angemessener Weise öffentlich gemacht wird.


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Interessante Quellen und Originaldokumente
zur Waldschlößchenbrücke, zu den Gerichtsentscheidungen, zu einem Elbtunnel und zur UNESCO

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