Im Gespräch mit der Bundeskanzlerin
Der Arbeitskreis Große Städte der Kommunalpolitischen
Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands traf sich am 12.
März 2010 mit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und
Generalsekretär Hermann Gröhe, um darüber beraten, wie die
prekäre Finanzlage der Kommunen bewältigt werden kann.
Die Vorsitzenden und die Geschäftsführer der CDU- und
CSU-Fraktionen der 40 größten Städte Deutschlands und der
Landeshauptstädte fordern, dass die dazu eingesetzte
Regierungskommission insbesondere die Folgekosten
bestehender Leistungsgesetze abschätzt. Der Arbeitskreis
hat angeboten, Vorschläge zu unterbreiten, wie
grundsätzlich die Struktur der Aufgaben und Ausgaben
verändert werden muss, um Schulden in der Zukunft
verhindern zu können. Die Bundeskanzlerin zeigte sich
besorgt über die Situation der Kassenkredite der Kommunen:
Die kommunale Selbstverwaltung sei in Gefahr, wenn vor Ort
kaum noch entschieden und gestaltet werden könne. Auch die
Zahl der Städte, die bereits unter Kuratel der
Aufsichtsbehörden stehen, hat die dramatische Lage deutlich
gemacht. Dies bedeutet, dass in den Städten nicht mehr die
gewählten Ratsmitglieder über die Zukunft entscheiden,
sondern Sachbearbeiter in Behörden. Eindringlich wurden
auch die wachsenden Lasten durch Bundes- und Landesgesetze
geschildert, z.B. durch den Ausbau der
Kinderbetreuungsangebote sowie durch Explosion der Kosten
im Sozialbereich.

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Verfasser
Stadträtin Christa
Müller, Fraktionsvorsitzende |
 Angesichts der Schilderungen von Vertretern
anderer großer Städte in Deutschland hat sich wieder einmal
eindrucksvoll gezeigt, wie mutig und richtig die
Entscheidung Dresdens war, die WOBA zu verkaufen und sich
damit komplett zu entschulden. Auch wenn wir ebenfalls vor
schmerzhaften Einsparungen stehen, ist unsere Situation
doch bedeutend besser als die vieler anderer Städte.
Die Mitglieder des Arbeitskreises begrüßten die von der
Bundesregierung fraktionsübergreifend angestrebte
Grundgesetzänderung zur Organisation der Grundsicherung für
Arbeitsuchende. Wir erwarten die Schaffung eines
rechtsicheren Rahmens für eine optimale Betreuung der
Arbeitsuchenden und ihrer Familien vor Ort. Oberstes Ziel
muss weiterhin die Integration in Arbeit und die
Unabhängigkeit von staatlicher Leistung sein. Die Städte
müssen den Prozess der Betreuung maßgeblich gestalten. Ob
in einer Arbeitsgemeinschaft oder als eigenverantwortlicher
Träger, die Kommunen wollen eine echte Wahlfreiheit, um die
optimale Hilfe aus einer Hand anbieten zu können. Eine
zahlenmäßige Begrenzung der Anzahl kommunaler Träger im
Grundgesetz lehnt der Arbeitskreis deshalb ab.
In Anbetracht der Notwendigkeit einer 2/3-Mehrheit zur
Grundgesetzänderung haben die Mitglieder des Arbeitskreises
Große Städte die Sozialdemokraten aufgefordert, konstruktiv
an den Änderungen mitzuwirken. Auch die Sozialdemokraten
sollen auf die Kommunen vertrauen und die Erweiterung der
möglichen Option mittragen. Die Kommunen unterstützen die
beabsichtigte Regelung, Bildungsaufwendungen für Kinder im
SGB II als Sach- und Dienstleistungen vorzusehen, und
erwarten eine größere Beteiligung des Bundes an den Kosten
der Unterkunft. Dies werde zu einer Entlastung der Kommunen
führen. |