Stadtrat
Hauptorgan der Stadt und
repräsentative Vertretung der Bürger
Der am 7. Juni 2009 für fünf Jahre gewählte Stadtrat
hat am 13. August 2009 seine Arbeit aufgenommen. Der
ehrenamtliche Stadtrat und die Stadtverwaltung verwalten
gemeinsam die Landeshauptstadt Dresden.
Dem Stadtrat als Hauptorgan der Stadt und repräsentative
Vertretung der Bürger steht dabei die kommunalpolitische
Führung zu. Er entscheidet über alle wichtigen
Angelegenheiten, legt die Grundsätze für die Verwaltung der
Stadt fest und setzt den Rahmen, innerhalb dessen die
Stadtverwaltung handelt.
Wir laden Sie ein, von Ihrem Recht Gebrauch zu machen,
öffentliche Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse
und Beiräte zu besuchen. Hier können Sie sich aus erster
Hand informieren. Sitzungstermine und Tagesordnungspunkte
werden im Amtsblatt veröffentlicht und finden Sie auch in
unserem Webangebot.
Die Fraktionssitzungen finden regelmäßig vor jeder
Stadtratssitzung statt. Als oberste Instanz entscheidet sie
über die Grundsatzfragen und Richtungen der Kommunalpolitik
der CDU-Fraktion. In den Beratungen werden die
kommunalpolitischen Entscheidungen vorbereitet und die
Grundlinien der Stadtratspolitik formuliert. Die
Arbeitskreise bestehen aus den Mitgliedern der Fraktion in
den jeweiligen Ausschüssen und Beiräten. Sie beraten die in
ihrem Sachgebiet anfallenden Aufgaben, bearbeiten Vorlagen
und bereiten Anträge für die Beschlussfassung in der
Fraktionssitzung vor.
Geleitet werden die laufenden Geschäfte
und Sitzungen vom Fraktionsvorstand. Er erarbeitet die
Schwerpunkte der politischen Arbeit. Die Geschäftsstelle
unterstützt dabei die Arbeit. |