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SPD-Kulturtaxe ist rechtswidrig

Presseerklärung

„Die von der SPD geplante Kulturtaxe für Dresden ist rechtswidrig“, so der CDU-Kulturpolitiker und Stadtrat Sebastian Kieslich. „Sie nutzt der Kultur nichts, da Steuern generell nicht zweckgebunden eingenommen werden. Die eingenommenen Gelder fließen in den Gesamthaushalt der Stadt. Es ist das Hoheitsrecht des Stadtrates über den Haushalt zu entscheiden. Daran wird auch die sogenannte SPD-Kulturtaxe nichts ändern“, so die CDU-Mitglieder des Kulturausschusses.
Wie Kieslich weiter betonte, stehe die SPD-Kulturtaxe für eine zusätzliche Belastung und behandele die Hotels und andere Beherbergungsstätten ungerecht. „Touristen erbringen nicht nur im Übernachtungsgewerbe einen Mehrwert, sondern beispielsweise auch für Gaststätten, Museen und Stadtrundfahrten.

Die SPD Kurtaxe wird daher auch keinen Bestand vor Gericht haben. Das hat beispielsweise ein Urteil des Berliner Oberverwaltungsgerichts gezeigt, das ähnliche Pläne wegen fehlender Abgabengerechtigkeit in der deutschen Hauptstadt stoppte. Kieslich weiter: „Dresden ist kein Kurort, sondern will eine europäische Metropole sein.“ Daher sollten keine Barrieren geschaffen werden, sondern die Touristen mit Anreizen willkommen geheißen werden. Nach den Plänen der SPD sollen künftig alle Beherbergungsstätten in Dresden eine Steuer pro Übernachtungsgast und pro Nacht an die Stadt abführen. Die Gelder sollen dann dem Kulturbereich zugeführt werden.

Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion Steffen Kaden erklärt dazu: "Nach dem Willen der SPD sollen drei Millionen Übernachtungsgäste pro Jahr zur Kasse gebeten werden, um Dresdner Haushaltslöcher zu stopfen. Der Ruf nach einer Übernachtungsabgabe unterläuft unsere Bemühungen, die Tourismusbranche zu stärken."

Sebastian Kieslich, Mitglied im Kulturausschuss
Steffen Kaden, Wirtschaftspolitischer Sprecher
18.08.2010

 

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