SPD-Kulturtaxe ist rechtswidrig
Presseerklärung
„Die von der SPD geplante Kulturtaxe für Dresden ist
rechtswidrig“, so der CDU-Kulturpolitiker und Stadtrat
Sebastian Kieslich. „Sie nutzt der Kultur nichts, da
Steuern generell nicht zweckgebunden eingenommen werden.
Die eingenommenen Gelder fließen in den Gesamthaushalt der
Stadt. Es ist das Hoheitsrecht des Stadtrates über den
Haushalt zu entscheiden. Daran wird auch die sogenannte
SPD-Kulturtaxe nichts ändern“, so die CDU-Mitglieder des
Kulturausschusses.
Wie Kieslich weiter betonte, stehe die SPD-Kulturtaxe für
eine zusätzliche Belastung und behandele die Hotels und
andere Beherbergungsstätten ungerecht. „Touristen erbringen
nicht nur im Übernachtungsgewerbe einen Mehrwert, sondern
beispielsweise auch für Gaststätten, Museen und
Stadtrundfahrten.
Die SPD Kurtaxe wird daher auch keinen Bestand vor Gericht
haben. Das hat beispielsweise ein Urteil des Berliner
Oberverwaltungsgerichts gezeigt, das ähnliche Pläne wegen
fehlender Abgabengerechtigkeit in der deutschen Hauptstadt
stoppte. Kieslich weiter: „Dresden ist kein Kurort, sondern
will eine europäische Metropole sein.“ Daher sollten keine
Barrieren geschaffen werden, sondern die Touristen mit
Anreizen willkommen geheißen werden. Nach den Plänen der
SPD sollen künftig alle Beherbergungsstätten in Dresden
eine Steuer pro Übernachtungsgast und pro Nacht an die
Stadt abführen. Die Gelder sollen dann dem Kulturbereich
zugeführt werden.
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion Steffen
Kaden erklärt dazu: "Nach dem Willen der SPD sollen drei
Millionen Übernachtungsgäste pro Jahr zur Kasse gebeten
werden, um Dresdner Haushaltslöcher zu stopfen. Der Ruf
nach einer Übernachtungsabgabe unterläuft unsere
Bemühungen, die Tourismusbranche zu stärken."
Sebastian Kieslich, Mitglied im Kulturausschuss
Steffen Kaden, Wirtschaftspolitischer Sprecher
18.08.2010 |