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Weiter Streit um Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses -
CDU-Fraktion für Neuwahl in der nächsten Stadtratssitzung

Presseerklärung

Die CDU-Fraktion begrüßt die Entscheidung der Oberbürgermeisterin, bereits in der kommenden Stadtratssitzung am 1. Oktober 2009 als Tagesordnungspunkt 4 den Jugendhilfeausschuss neu wählen zu lassen.

Angesichts der anstehenden dringenden Entscheidungen zur finanziellen Förderung der Jugendhilfevereine muss der Ausschuss so schnell wie möglich arbeitsfähig sein. Deshalb ist es richtig, nicht erst das ganze formale Verfahren - mit Widerspruch, Stellungnahmen, Gegenstellungnahmen usw. - zu durchlaufen, vor allem, weil das Ergebnis ja schon feststeht.

Gar nichts halten wir vom Vorhaben des Fraktionsvorsitzenden der Linken, André Schollbach, erst die Rechtsgrundlage der Neuwahl prüfen lassen zu wollen. Das würde bedeuten, dass der Ausschuss bis zu einer Klärung des Verfahrens nicht einberufen werden kann. Wenn wir jetzt rein formal vorgehen, wäre der Jugendhilfeausschuss nicht vor dem 5. November, wahrscheinlich sogar erst noch später handlungsfähig. Es besteht aber Eilbedürftigkeit, und der Stadtrat kann rechtswidrige Beschlüsse auch selbst wieder aufzuheben

Angesichts des Schadens, den Herr Schollbach schon jetzt angerichtet hat, erwarten wir, dass er sich diesmal konstruktiv verhält und einmal nicht sein eigenes Ego sondern das Interesse der Jugendhilfevereine in den Mittelpunkt seines Handelns stellt.

Zum Hintergrund:

Die Landesdirektion Dresden hat nach einer Beschwerde der Bürgerfraktion mit Schreiben vom 9. September 2009 die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses nach der Wahl vom 13. August für rechtswidrig erklärt, da die Linken durch „Leihstimmen“ anderer Fraktionen einen Ausschusssitz mehr bekommen haben, als ihnen entsprechend ihrer Mitgliederzahl zusteht. Die Bürgerfraktion ging dadurch leer aus.

Schon 2006 hatte das Verwaltungsgericht Dresden entschieden (Az. 12 K 2266/04), dass die Ausschüsse die Zusammensetzung des Stadtrats widerspiegeln müssen. Damals hatten SPD und Grüne sogenannte Zählgemeinschaften gebildet, um mehr Ausschusssitze zu bekommen, als ihnen ihrer Größe nach zustanden. Das Gericht erklärte diese Vorgehensweise für unzulässig.


Dr. Helfried Reuther
(Pressesprecher)
22.9.2009

 

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