Weiter Streit um Zusammensetzung des
Jugendhilfeausschusses -
CDU-Fraktion für Neuwahl in der nächsten Stadtratssitzung
Presseerklärung
Die CDU-Fraktion begrüßt die Entscheidung der
Oberbürgermeisterin, bereits in der kommenden
Stadtratssitzung am 1. Oktober 2009 als Tagesordnungspunkt
4 den Jugendhilfeausschuss neu wählen zu lassen.
Angesichts der anstehenden dringenden Entscheidungen zur
finanziellen Förderung der Jugendhilfevereine muss der
Ausschuss so schnell wie möglich arbeitsfähig sein. Deshalb
ist es richtig, nicht erst das ganze formale Verfahren -
mit Widerspruch, Stellungnahmen, Gegenstellungnahmen usw. -
zu durchlaufen, vor allem, weil das Ergebnis ja schon
feststeht.
Gar nichts halten wir vom Vorhaben des
Fraktionsvorsitzenden der Linken, André Schollbach, erst
die Rechtsgrundlage der Neuwahl prüfen lassen zu wollen.
Das würde bedeuten, dass der Ausschuss bis zu einer Klärung
des Verfahrens nicht einberufen werden kann. Wenn wir jetzt
rein formal vorgehen, wäre der Jugendhilfeausschuss nicht
vor dem 5. November, wahrscheinlich sogar erst noch später
handlungsfähig. Es besteht aber Eilbedürftigkeit, und der
Stadtrat kann rechtswidrige Beschlüsse auch selbst wieder
aufzuheben
Angesichts des Schadens, den Herr Schollbach schon jetzt
angerichtet hat, erwarten wir, dass er sich diesmal
konstruktiv verhält und einmal nicht sein eigenes Ego
sondern das Interesse der Jugendhilfevereine in den
Mittelpunkt seines Handelns stellt.
Zum Hintergrund:
Die Landesdirektion Dresden hat nach einer Beschwerde der
Bürgerfraktion mit Schreiben vom 9. September 2009 die
Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses nach der Wahl
vom 13. August für rechtswidrig erklärt, da die Linken
durch „Leihstimmen“ anderer Fraktionen einen Ausschusssitz
mehr bekommen haben, als ihnen entsprechend ihrer
Mitgliederzahl zusteht. Die Bürgerfraktion ging dadurch
leer aus.
Schon 2006 hatte das Verwaltungsgericht Dresden entschieden
(Az. 12 K 2266/04), dass die Ausschüsse die Zusammensetzung
des Stadtrats widerspiegeln müssen. Damals hatten SPD und
Grüne sogenannte Zählgemeinschaften gebildet, um mehr
Ausschusssitze zu bekommen, als ihnen ihrer Größe nach
zustanden. Das Gericht erklärte diese Vorgehensweise für
unzulässig.
Dr. Helfried Reuther
(Pressesprecher)
22.9.2009 |