Rechtswidriges Verhalten von Rot-Grün macht
Wiederholung der Wahl des Jugendhilfeausschusses
erforderlich
Presseerklärung
Die vor der Kommunalwahl getätigten Sprüche von Rot-Grün
über neue Qualitäten der Zusammenarbeit zwischen den
Fraktionen sind nach der Wahl leider gar nichts wert.
Bereits in der ersten Stadtratssitzung handelte man
rechtswidrig, indem mit Hilfe von Leihstimmen ein zweiten
Vertreter der Linken in den Jugendhilfeausschuss gewählt
und der der Bürgerfraktion verhindert wurde, obwohl
letzterer ein Platz zusteht.
Ein ähnliches Vorgehen von SPD und Grünen vor fünf Jahren
hat das Verwaltungsgericht bereits damals als rechtswidrig
erklärt. Die CDU-Fraktion hat sich an solchen „Spielchen“
nicht beteiligt, da diese demokratischen Gepflogenheiten
widersprechen. Jetzt kam das Stopp von der Landesdirektion,
bei der die Bürgerfraktion Beschwerde eingelegt hatte. Der
Jugendhilfeausschuss muss noch einmal gewählt werden.
Wir erwarten, dass Rot-Grün in Zukunft daraus lernt und die
Gemeindeordnung nicht nur dann zitiert, wenn es ihnen
nützlich erscheint.
Dr. Helfried Reuther
(Pressesprecher)
15.9.2009 |