Jugendhilfeausschuss

Stadträte der CDU-Fraktion im Ausschuss

Patrick Schreiber
Sprecher |

Lars Röher |

Anke Wagner |
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Der
Jugendhilfeausschuss hat seine rechtliche Grundlage im
Sozialgesetzbuch VIII und ist somit die gesetzlich
vorgeschriebene Interessenvertretung für die Belange von
Kindern, Jugendlichen und Familien, die eine Kommune
betreffen. Der Jugendhilfeausschuss ist Teil des
Jugendamtes. Er hat Beschlussrecht in Angelegenheiten der
Jugendhilfe im Rahmen der vom Stadtrat bereitgestellten
Mittel, der von ihm erlassenen Satzungen und Beschlüsse.
Die 15 stimmberechtigten Mitglieder des
Jugendhilfeausschusses setzen sich zu 3/5 aus Vertretern
des Stadtrates oder von diesem gewählten erfahrenen
Personen sowie zu 2/5 aus vom Stadtrat auf Vorschlag der
freien Jugendhilfe gewählten Vertretern zusammen. Der
Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses ist der
Oberbürgermeister.
Mit Hilfe der Bedarfs- und Fachplanung in den Bereichen
Jugendfreizeit-, Jugendhilfe-, Jugendsozialarbeit und
Kindertagesstätten bestimmen die Mitglieder des Ausschusses
ihre Schwerpunkte. Dabei schreibt der Jugendhilfeplan keine
statischen Förderzustände fest. Mit Hilfe einer
Qualitätsstudie sollen die zur Verfügung stehenden
finanziellen Mittel bedarfsgerecht und zielorientiert
eingesetzt werden. Die entsprechende Verwendung der
Fördermittel muss durch das Jugendamt vor Ort
kontinuierlich überprüft werden.
In Abstimmung mit den Ämtern und in Diskussion mit dem
Allgemeinen Sozialen Dienst der Ortsämter muss der rasante
Kostenanstieg im Bereich der wirtschaftlichen Hilfen
intensiver diskutiert und Lösungswege zur Umkehr der
Entwicklung aufgezeigt werden.
Die CDU-Fraktion setzt sich für ein breites Angebot an
freien Trägern in der Jugendhilfe sowie im Bereich der
Kindertagesstätten ein. Zur Verbesserung der Ausstattung in
den Einrichtungen müssen wir auf eine Erhöhung der
Förderungen für Investitionen in den Kindertagesstätten
hinarbeiten.
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